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Ärzteschaft

Ärztekammern begrüßen Regierungsinitiative zu Organspenden

Dienstag, 24. August 2010

Berlin – Die Bundes­ärzte­kammer (BÄK) hat die von der Koalition angekündigte Änderung des Transplan­tations­gesetzes begrüßt. „Das ist eine gute Nachricht für alle schwerkranken Menschen, die dringend ein Spenderorgan benötigen“, kommentierte BÄK-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe die Regierungsinitiative, Krankenhäuser ab einer bestimmten Größe zu verpflichten, ärztliche Transplantationsbeauftragte zu beschäftigen.

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Er wies darauf hin, dass der 110. Deutsche Ärztetag bereits vor gut drei Jahren den flächendeckenden Einsatz von klinischen Transplantationsbeauftragten gefordert hatte, um die Zahl der Organspenden in Deutschland deutlich zu erhöhen.

Im Mai dieses Jahres forderte auch die EU-Kommission in einem Aktionsplan dazu auf, europaweit solche Stellen zu etablieren. Länder wie Spanien hätten damit gute Erfahrungen gesammelt, so die BÄK. Demnach werden dort jährlich 34 Organe pro eine Million Menschen gespendet. In Deutschland sind es hingegen nur 14,9.

„Ohne Transplantationsbeauftragte besteht die Gefahr, dass die Chance auf ein gesundes Spenderorgan vertan wird, obwohl ein Organspendeausweis vorliegt oder Angehörige bereit wären, einer Spende zuzustimmen“, warnte Hoppe. Zwar seien Krankenhäuser schon jetzt gesetzlich verpflichtet, potenzielle Spender zu melden. In vielen Kliniken fehle es jedoch an Personal und an Zeit.

Die Landesärztekammern Westfalen-Lippe (ÄKWL), Hamburg (ÄKHH) sowie die Sächsische Landesärztekammer (SLÄK) wiesen in diesem Zusammenhang erneut auf die große Bedeutung einer entsprechenden Aufklärungsarbeit hin. „Damit erreichen wir, dass Ängste abgebaut werden und die Menschen sich mit dem Thema Organspende auseinandersetzen“, erklärte ÄKWL-Präsident Theodor Windhorst. Nur durch Transparenz sei das Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen.

ÄKHH-Chef Frank Ulrich Montgomery bezeichnete die Bereitschaft zur Organspende als einen „Akt der Menschlichkeit“, der für jeden, der im Notfall für sich Spenderorgane beanspruchen würde, eine Selbstverständlichkeit sein sollte. © hil/aerzteblatt.de

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k.breu
am Mittwoch, 25. August 2010, 11:05

Organspende: Widerspruchsregelung. BÄK-Vorstand ignoriert Beschluß des 113. Deutschen Ärztetages

Die Ausgangssituation ist nach wie vor bedrückend: Jedes Jahr sterben in Deutschland über 1.000 Menschen, weil für Sie nicht rechtzeitig ein Organ zur Verfügung steht. Und auch dieses Jahr leben 12.000 Menschen in der Hoffnung, endlich ein Organ zu bekommen, das Ihnen das Leben retten oder zumindest erheblich erleichtern könnte.
Obwohl der nationale Ethikrat in seinem „10-Jahresresüme“zum Transplantationsgesetz die derzeit geltende gesetzliche Regelung, nämlich die erweiterte Zustimmungsregelung als „Haupthemmnis“ ausmachte, beschloss der 110.deutsche Ärztetag im Jahr 2007 die Einführung einer Widerspruchslösung solange nicht zu empfehlen, wie nicht alle anderen Optionen zur Förderung der Organspende ausgeschöpft sind. Inzwischen wurden in vielen Bereichen Organisationsstrukturen verbessert, Finanzmittel deutlich erhöht und intensive Motivationskampangen durchgeführt. Trotzdem ist die Anzahl der Spenderorgane und auch der durchgeführten Transplantationen in Deutschland gesunken.
Anderseits zeigen Verlaufsstudien aus Österreich, Belgien und Singapur, dass die Einführung der Widerspruchsregelung die Zahl der Spender um ein mehrfaches gesteigert hat. Fünf europäische Länder, darunter auch Deutschland, leisten sich eine erweiterte Zustimmungsregelung. Trotz unserer vielen Bemühungen sind wir von Spenderraten der restlichen europäischen Länder mit Widerspruchsregelung weit entfernt.
Mit großer Mehrheit haben deshalb das bayerische Ärzteparlament im November 2009 und die Delegierten des 113. Deutschen Ärztetages im Jahr 2010 ein gleichzeitiges, zweigleisiges Vorgehen zur Optimierung der Organspende befürwortet.
In dem Antrag heißt es: „Neben der Intensivierung der bereits eingeleiteten, strukturellen, organisatorischen und finanziellen Maßnahmen muss eine zeitnahe, neue gesetzliche Regelung im Sinne der Widerspruchslösung angestrebt werden“.
Dieses Votum der Deutschen Ärzteschaft aus Dresden wird vom Vorstand der Bundesärztekammer in seinen Veröffentlichungen zum Thema Organspende ignoriert, negiert und bzw. bagatellisiert.
Aus meiner Sicht ist die Politik jetzt erstmalig in Deutschland von der Gemeinschaft der Ärzte aufgerufen, die Widerspruchsregelung als neue Rechtsnorm zeitnah einzuführen.
Die Bundesärztekammer sollte als Spitzenorganisation der ärztlichen Selbstverwaltung die Beschlüsse des Deutschen Ärzteparlaments akzeptieren und aktiv unterstützen.

Dr. Karl Breu
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