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| dpa |
Nach Auffassung von Richter Royce Lamberth wiesen die Antragsteller, darunter mehrere christliche Organisationen, nach, dass eine Klage gegen die Förderung „gute Erfolgsaussichten“ habe. Das Bündnis argumentiert, dass Obamas Regelung gegen Gesetze verstößt, nach denen es untersagt ist, Forschung finanziell zu unterstützen, bei der menschliche Embryonen zerstört werden.
Die Forschung an embryonalen Stammzellen sei „eindeutig Forschung, bei der ein Embryo zerstört wird“, urteilte Richter Lamberth. „Wenn Stammzellen aus einem Embryo entnommen werden, hat das die Zerstörung des Embryos zur Folge“, heißt es in seiner Begründung weiter. Deshalb sei die embryonale Stammzellforschung sogar „darauf angewiesen“, dass menschliche Embryonen zerstört werden.
Das Justizministerium in Washington kündigte an, die Entscheidung des Gerichts prüfen zu wollen. Die Regierung von Präsident Obama hat nun die Möglichkeit, den Gerichtsentscheid anzufechten oder abzuwarten, bis der Fall abschließend vor Gericht geklärt wird.
Erst im März des vergangenen Jahres hatte Obama den Kurs seines Amtsvorgängers George W. Bush in der Stammzellforschung revidiert und angekündigt, dass die Forschung an embryonalen Stammzellen in den USA wieder mit staatlichen Mitteln unterstützt und vorangetrieben werden solle.
Als Begründung hatte Obama unter anderem angeführt, dass es durch die Stammzellforschung Durchbrüche bei der Heilung schwerer Krankheiten geben könnte.
aerzteblatt.de |
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