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| dpa |
Die Vorfälle in Mainz würden „sehr ernst genommen“, erklärte der Sprecher weiter. Der Minister sei „tief betroffen“, dass ausgerechnet Präparate, die eigentlich Menschen helfen sollten, „wahrscheinlich zu den tragischen Fällen geführt haben.“
Auch der der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, forderte größere Anstrengungen zur Sicherstellung der Hygiene in Krankenhäusern. „Es ist richtig, dass Krankenhäuser Hygienefachkräfte einstellen müssen, die immer Schwachstellen bei der Hygiene auf der Spur sind”, sagte Montgomery der Thüringer Allgemeinen vom Mittwoch.
Die stellvertretende FDP-Bundestagfraktionsvorsitzende Ulrike Flach kritisierte in der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Dienstag die Länder. Obwohl sie zuständig seien, hätten sie bisher bis auf wenige Ausnahmen keine Hygiene-Verordnungen für Krankenhäuser erlassen, sagte Flach. Bis zu 600.000 Menschen würden sich in deutschen Kliniken jährlich mit Krankheitserregern infizieren, „bis zu 40.000 Patienten sterben jedes Jahr an diesen Infektionen“, betonte die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP.
Ähnlich äußerte sich der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion, Jens Spahn (CDU): „Es ist höchst unbefriedigend, dass trotz lange bekannter Defizite bei der Hygiene in Krankenhäusern bisher wenig passiert ist.“ Sowohl die zuständigen Länder als auch die Kliniken hätten ihre Hausaufgaben nicht ausreichend gemacht.
„Die Union ist deshalb entschlossen, mit dem Koalitionspartner eine bundeseinheitliche Lösung für Kliniken auf den Weg zu bringen“, kündigte Spahn an. Er sei zuversichtlich, dass sich das trotz der Länderkompetenz für diesen Bereich durch eine Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes verfassungskonform umsetzen lasse.
Die Vize-Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Bundestag, Kathrin Vogler (Linke), sieht hingegen erheblichen Nachholbedarf in den Krankenhäusern: Nicht einmal fünf Prozent der bundesweit 2.000 Kliniken leisteten sich einen Hygienefacharzt, sagte sie der Zeitung.
Die Abgeordnete mahnte „ein neues Fehlermanagement“ in Hospitälern an. Problematisch sei aber oft das Haftungsrecht. Vogler: „In Arbeitsverträgen ebenso wie in Verträgen zwischen Kliniken und Versicherungen finden sich oft Klauseln, die einen offenen Umgang mit Fehlern verhindern, weil sonst Regressansprüche gegen ein Krankenhaus folgen könnten.“
Die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) zog aus dem Mainzer Fall derweil erste Konsequenzen. „Wir werden alle Krankenhäuser auffordern, eine Bestandsaufnahme der bestehenden Hygienevorkehrungen vorzunehmen“, sagte NKG-Direktor Helmut Fricke.ddp/afp
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