Münster –Das Sozialgericht Münster hat den sogenannten Pflege-TÜV in seiner derzeitigen Form für unzulässig erklärt (AZ: S6P111/10). Aus Sicht der Richter sind die Regelungen der sogenannten Pflege-Transparenzvereinbarung (PTVS) nicht geeignet, um die Pflegequalität einer Einrichtung objektiv zu bewerten.
In ihrem Urteil verwiesen die Richter unter anderem auf eine Studie, die vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung in Auftrag gegeben wurde. Diese hatte Zweifel an der Objektivität und an der Zuverlässigkeit der Pflegenoten geäußert.
aerzteblatt.de |
Der Pflege-TÜV entstand 2008 im Zuge der Reform der Pflegeversicherung. Dabei prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen und bewertet diese mit Schulnoten. Die Ergebnisse werden anschließend in sogenannten Transparenzberichten zusammengefasst und im Internet veröffentlicht.
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