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US-Regierung will Justizentscheid zu Stammzellforschung anfechten

Mittwoch, 25. August 2010

Washington – Die US-Regierung will die Entscheidung eines Gerichts anfechten, das die staatliche Förderung der Forschung an menschlichen embryonalen Stammzellen gestoppt hat. Das Justizministerium werde möglicherweise noch diese Woche Berufung einlegen, sagte Ministeriumssprecherin Tracy Schmaler am Dienstag in Washington. Ein Gericht in Washington hatte am Vortag per Eilentscheidung den vorläufigen Förderstopp verfügt.  

Wie die Sprecherin des Justizministeriums weiter mitteilte, will die Regierung zudem beantragen, dass die Umsetzung des Gerichtsentscheids ausgesetzt wird, solange das Berufungsverfahren läuft. Zuvor hatte Präsidentensprecher Bill Burton gesagt, Präsident Barack Obama sehe die Stammzellforschung als „wichtige, lebensrettende Forschung“ an. Washington prüfe nach dem Richterspruch alle Möglichkeiten.  

Nach Auffassung von Richter Royce Lamberth wiesen die Antragsteller, darunter mehrere christliche Organisationen, nach, dass eine Klage gegen die Förderung „gute Erfolgsaussichten“ habe. Das Bündnis argumentiert, dass Obamas Regelung gegen Gesetze verstößt, nach denen es untersagt ist, Forschung finanziell zu unterstützen, bei der menschliche Embryonen zerstört werden.  

An den Nationalen Gesundheitsinstituten (NIH) können zwar trotz der richterlichen Entscheidung Dutzende Forschungsprojekte weitergeführt werden, weil sie die eingeplanten Fördermittel bereits erhalten haben, wie NIH-Direktor Francis Collins sagte. Die meisten Vorhaben müssten allerdings auf Eis gelegt werden.  

Erst im März des vergangenen Jahres hatte Obama den Kurs seines Amtsvorgängers George W. Bush in der Stammzellforschung revidiert und angekündigt, dass die Forschung an embryonalen Stammzellen in den USA wieder mit staatlichen Mitteln unterstützt und vorangetrieben werden solle. Als Begründung hatte Obama unter anderem angeführt, dass es durch die Stammzellforschung Durchbrüche bei der Heilung schwerer Krankheiten geben könnte. © afp/aerzteblatt.de

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