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Opfer von Contergan-Wirkstoff in Belgien verklagen Staat

Mittwoch, 1. September 2010

Brüssel – Dreizehn Opfer des Contergan-Wirkstoffes Thalidomid in Belgien haben den belgischen Staat auf Schadensersatz verklagt. Sie forderten jeweils fünf Millionen Euro als Ausgleich für ihre Leiden, berichtete die belgische Zeitung „La Dernière Heure“ am Mittwoch.

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Die Klage mache geltend, dass die Behörden das Medikament zwischen 1957 und 1962 zugelassen hätten, ohne „irgendwelche geeigneten Vorkehrungen zu treffen, um den Benutzer gegen eine solche Vergiftung zu schützen“.  

Im Februar 2010 hatte das belgische Gesundheitsministerium die Einrichtung eines Fonds für die Opfer angekündigt, der insgesamt mit fünf Millionen Euro dotiert sein sollte. Wegen des zwischenzeitlich erfolgten Rücktritts der Regierung kam es dazu bislang nicht.

Schlaf- und Beruhigungsmittel mit dem Wirkstoff Thalidomid aus dem deutschen Unternehmen Grünenthal wurden in den 50er und 60er Jahren in rund 50 Länder geliefert. In Deutschland unter dem Namen Contergan verkauft, firmierten sie in Belgien als Softenon.

Weltweit wurden nach Einnahme des Medikaments bis zu 12.000 fehlgebildete Kinder geboren. Zu den Folgen zählten Deformationen von Armen und Beinen, Gehör- und Sichtfehler sowie Schädigungen innerer Organe. © kna/aerzteblatt.de

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