In der Tat kann die neuerliche Umfrage insbesondere vor dem Hintergrund der von der BÄK unlängst veröffentlichten Umfrage zur ärztlichen Suizidassistenz nur als Anstoß dafür gewertet werden, nunmehr eine offene und ehrliche Debatte zu führen.
„Die offiziellen Verlautbarungen zum ärztlichen Standesethos stimmen offenbar nicht mit den moralischen Bewertungen und Handlungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte in Deutschland überein“, sagt Prof. Vollmann. „Die neuen empirischen Forschungsergebnisse sollten als Grundlage für eine ehrliche Debatte über zeitgemäße ethische Richtlinien zum ärztlichen Handeln am Lebensende genutzt werden“.
Dem Statement kann nur beigetreten werden und in diesem Sinne bleibt freilich auch die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung aufgerufen, ihren partiellen ethischen Widerstand gegen einer Liberalisierung der Suizidbeihilfe aufzugeben. Die Legalisierung der ärztlichen Suizidbeihilfe liegt zuvörderst auch im Interesse schwersterkrankter Patienten und von daher ist es nicht nachvollziehbar, weshalb diesbezüglich die Deutsche Hospiz Stiftung eine ablehnende Haltung einnimmt.
Auf Dauer stellt sich hierdurch die Stiftung ins „Abseits“ und muss sich die Frage gefallen lassen, wie ernst es ihr mit dem Selbstbestimmungsrecht ist, dass im Übrigen nicht zur Fremdbestimmung über die Ärzteschaft führt. Wohlwollende Sonntagsreden ersetzen beileibe nicht ein unvoreingenommenes Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht.
Lutz Barth

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