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Ärzteschaft

Palliativversorgung soll verbessert werden

Mittwoch, 8. September 2010

Berlin – Eine „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ hat die Bundesärztekammer (BÄK) heute in Berlin vorgestellt. Vorangegangen ist ein zweijähriger Arbeitsprozess, den die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) und die BÄK im September 2008 in Gang gesetzt hatten. Rund 50 gesellschaftlich und gesundheitspolitisch relevante Institutionen haben sich bei der Abfassung der Charta eingebracht.

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„Die Charta soll dazu beitragen, die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit den Themen Sterben und Sterbebegleitung zu fördern. Sie soll eine grundlegende Orientierung und ein wichtiger Impuls für die Weiterentwicklung der Palliativmedizin sein“, sagte Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der BÄK. Es gehe darum aufzuzeigen, wie eine Palliativversorgung aussehen müsse, die sich nach den tatsächlichen Bedürfnissen unheilbar kranker und sterbender Menschen richte.

„Wir Ärztinnen und Ärzte setzen uns dafür ein, Schwerstkranken und Sterbenden ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen und insbesondere Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen eine Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders entgegenzusetzen“, sagte Hoppe.

Die Charta zeigt in fünf Leitsätzen und ergänzenden Erläuterungen gesellschaftspolitische Herausforderungen auf, benennt Anforderungen an die Versorgungsstrukturen und die Aus-, Weiter- und Fortbildung, skizziert Entwicklungsperspektiven für die Forschung und misst den Stand der Betreuung schwerstkranker Menschen in Deutschland an europäischen Maßstäben.

„Das Thema Sterben gehört zum Leben, es darf nicht verdrängt oder ausgeklammert werden, sondern gehört in die Mitte der Gesellschaft“, hob Christof Müller-Busch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, bei der Vorstellung der Charta hervor. In Deutschland stürben jedes Jahr über 800.000 Menschen.

„Weder in der Gesundheits- noch in der Sozialpolitik, weder bei den Bildungsausgaben noch in der öffentlichen Kommunikation wird ein Sterben in Würde, werden Tod und Trauer explizit bzw. angemessen berücksichtigt“, kritisierte Müller-Busch.

Birgit Weihrauch, Vorstandsvorsitzende des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes, betonte, alle Menschen, die in ihrer letzten Lebensphase einer Palliativversorgung bedürfen, müssen auf eine umfassende, menschenwürdige Begleitung und Betreuung vertrauen können.

Immer noch aber würden viele Menschen von solchen ambulanten und stationären Angeboten nicht erreicht; sie litten unter Schmerzen und anderen belastenden Symptomen und fühlten sich häufig an ihrem Lebensende alleingelassen.

Die Erarbeitung der Charta haben die Robert Bosch Stiftung und die Deutsche Krebshilfe gefördert. Institutionen können mit ihrer Unterschrift dokumentieren, dass sie Ziele und Inhalte der Charta mit tragen und für diese eintreten. © afp/aerzteblatt.de

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advokatus diaboli
am Donnerstag, 9. September 2010, 06:59

Selbstbestimmungsrecht vs. Fürsorgeprinzip?

Dass den Menschen ein „Sterben“ unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen ist, dürfte eigentlich selbstverständlich sein und insofern ist die Charta in Teilen mit seinen Leitsätzen insofern begrüßenswert, weil es nach wie vor gilt, hier für entsprechende Rahmenbedingungen Sorge zu tragen.

Gleichwohl bin ich mehr als enttäuscht, ist es doch den Expertinnen und Experten insbesondere der Arbeitsgruppe 1 nicht gelungen, trotz wohlgesetzter Worte ein vorbehaltloses Bekenntnis zum Selbstbestimmungsrecht der Schwersterkrankten abzugeben.

Der Leitsatz 1 - Gesellschaftspolitische Herausforderungen – Ethik, Recht und öffentliche Kommunikation enthält einen folgenschweren Satz:

„Wir werden uns dafür einsetzen, ein Sterben unter würdigen Bedingungen zu ermöglichen und insbesondere den Bestrebungen nach einer Legalisierung der Tötung auf Verlangen durch eine Perspektive der Fürsorge und des menschlichen Miteinanders entgegenzuwirken.“

Auch wenn in den Erläuterungen – wie im Übrigen mehrfach in der Charta – die Sicherung der Autonomie und Selbstbestimmung besonders betont wird, bleibt doch ein gewichtiger Aspekt gänzlich außer Betracht: Der Wunsch des schwersterkrankten Patienten, lieber „sterben“ als palliativmedizinisch betreut zu werden. Nun sei es den Expertinnen und Experten zugestanden, der Legalisierung der Tötung auf Verlangen eine Absage zu erteilen, wenngleich hiermit allerdings nicht die Probleme um die ärztliche Suizidassistenz gelöst werden. Auch die Frage, ob ggf. die Perspektive der Fürsorge gegenüber einem Suizidwunsch auch im Rahmen einer palliativen Betreuung nachrangig ist oder aber, wie derzeit jüngst debattiert, gar die Suizidassistenz eine ethische Handlungsoption auch im Sinne der Palliativmedizin ist, wird nicht thematisiert und dies stand wohl auch nach den Bekenntnissen namhafter Palliativmediziner und Ethiker im Wertediskurs über die Legalisierung der Sterbehilfe nicht zu erwarten an.

In diesem Sinne ist denn die Charta wahrlich „nur“ ein erster Schritt in die richtige Richtung, hingt diese doch der aktuellen Wertediskussion ein stückweit hinterher.

Von daher kann ich mich persönlich nur in Teilen mit der Charta identifizieren, birgt diese doch nach ihrem ersten Leitsatz einstweilen noch die „Gefahr“ in sich, dass nicht vollständig das Selbstbestimmungsrecht des schwersterkrankten Patienten nach einem freiverantwortlichen „schnellen Tod“ akzeptiert und das Prinzip „Fürsorge“ bemüht wird, in dem sich ein ganz bestimmtes Werteverständnis widerspiegelt und das nicht zu Unrecht in der Vergangenheit als Ausdruck eines ethischen Paternalismus gewertet und kritisiert wurde.

Insofern ist es begrüßenswert, wenn die Expertinnen und Experten der Charta sich einen weiterführenden Diskussionsprozess wünschen und in diesem Sinne bin ich mir sicher, dass auch perspektivisch die Palliativmedizin keine Berührungsängste mehr mit der ärztlichen Suizidbeihilfe haben wird, vorausgesetzt, die Experten enthalten sich einer Rolle als „Überzeugungstäter“ und öffnen sich einem Grundrechtsverständnis, bei dem kein Zweifel an dem hohen Gut der Selbstbestimmung aufkommt.

Lutz Barth
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