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Europaparlament verschärft Regeln für Tierversuche

Mittwoch, 8. September 2010

Straßburg – Das Europa­parlament hat grünes Licht für weitere Einschränkungen bei Tierversuchen in der EU gegeben. Wenn alternative Testmethoden existieren, müssen diese künftig verpflichtend genutzt werden, sieht die von den Europa­abgeordneten am Mittwoch in Straßburg mit großer Mehrheit verabschiedete EU-Richtlinie vor. Ganz ausgeschlossen werden Tierversuche aber auch weiter nicht.
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Über die Reform der 1986 beschlossenen EU-Richtlinie hatten Europaabgeordnete, EU-Staaten und EU-Kommission rund zwei Jahre verhandelt. Zu dem Kompromiss gehört, dass tödliche Tierversuche nur noch genehmigt werden können, wenn die Tiere mit möglichst geringen Schmerzen getötet werden. Auch die Regeln für die Verwendung von Menschenaffen für wissenschaftliche Zwecke werden verschärft. 

Kritisiert wurde die neue EU-Richtlinie von Tierversuchsgegnern wie von der EU-Bischofskommission. Die „Europäische Koalition für das Ende von Tierversuchen“ erklärte, zahlreiche Bestimmungen seien während der Beratungen verwässert worden. Auch der Deutsche Tierschutzbund forderte Nachbesserungen. Die Bundesregierung habe in den Verhandlungen dazu beigetragen, strengere Regeln zu verhindern. 

Die katholische EU-Bischofskommission COMECE kritisierte, durch den Zwang zu alternativen Testmethoden könnten auch Experimente unter Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen verpflichtend werden.

5 der von der EU-Kommission aufgelisteten 21 alternativen Testmethoden erforderten die Nutzung menschlicher embryonaler Stammzellen. Die EU-Bischofskommission unterstrich, sie unterstütze das Ziel des Tierschutzes. Dabei dürfe aber nicht die Menschenwürde nicht zu kurz kommen.

In erster Lesung hatten die Europaabgeordneten 2009 beschlossen, Versuche unter Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen sollten ausdrücklich nicht als Alternative zugelassen werden. Diese Position konnte das Europaparlament aber in den Verhandlungen mit den EU-Staaten im Ministerrat nicht durchsetzen.

EU-Gesundheitskommissar John Dalli sagte, über Experimente mit menschlichen embryonalen Stammzellen gebe es keinen Konsens in der EU. Deswegen sei es sinnvoll, diese Frage der Entscheidung den einzelnen EU-Staaten zu überlassen. 

Die Kritik der Kirche wurde in der Debatte im Europaparlament von den christdemokratischen Europaabgeordneten Martin Kastler (CSU), Miroslav Mikolasik und Anna Zaborska aufgegriffen.
Mikolasik kündigte seine Enthaltung an, Kastler beteiligte sich nicht an der Abstimmung. Die Abgeordneten machten geltend, die Menschenwürde komme in dem mit den EU-Staaten gefundenen Kompromiss zu kurz. 

Auch der CDU-Europaabgeordnete und Bioethikexperte Peter Liese nannte die Regelung unbefriedigend. Nach seinen Angaben sind Versuche an menschlichen embryonalen Stammzellen als Alternative für Tierversuche in Deutschland zwar nicht zu erwarten.

Die neue EU-Richtlinie schließe Versuche aus, die nach nationalem Recht verboten seien. Andere Länder, etwa Polen und die Slowakei, könnten durch die Neuregelung aber ein Problem bekommen. © kna/aerzteblatt.de

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