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Neue Infobroschüre zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Mittwoch, 8. September 2010

Münster – Eine neue Broschüre zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe herausgegeben. Ärzte können sie zur Patientenansprache nutzen. Die Kammer möchte mit der Broschüre den Ärzten die notwendige Rechtssicherheit bei der Beratung der Patienten geben und gleichzeitig die Patienten dazu befähigen, eine fundierte Entscheidung zur Patientenverfügung zu treffen.

„Vorab zu entscheiden, was mit einem selbst passiert, wenn man seinen Willen nicht mehr artikulieren kann, ist ein höchst sensibles Thema“, sagte der Kammerpräsident Theodor Windhorst.

Wichtig sei, dass dem Verfassen einer Patientenverfügung eine ärztliche Beratung voraus gehe. Der Arzt könne über die medizinisch möglichen und indizierten Behandlungsmaßnahmen informieren, auf die mit Prognosen verbundenen Unsicherheiten aufmerksam machen und über seine Erfahrungen mit Patienten berichten, die sich in vergleichbaren Situationen befunden haben.

Da eine Patientenverfügung womöglich nicht jede Behandlungssituation erfasst, spricht sich die Ärztekammer Westfalen-Lippe auch für die Erteilung einer Vorsorgevollmacht aus, die mit einer Patientenverfügung kombiniert werden könne. © hil/aerzteblatt.de

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