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Politik

Neues Krankenhausgesetz in Mecklenburg-Vorpommern

Mittwoch, 8. September 2010

Schwerin – Krankenhaus-Patienten in Mecklenburg-Vorpommern erhalten mehr Rechte. Dies sieht der Entwurf für ein neues Landeskrankenhausgesetz des Ministeriums für Soziales und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern vor. Demnach soll künftig in jedem Krankenhaus des Landes eine Beschwerdestelle eingerichtet werden. Bisher können sich Patienten über einen Missstand in einer Klinik nur beim Gesundheitsministerium beschweren.

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„Liegen Kinder bis zu zwölf Jahren im Krankenhaus, können Eltern künftig ihrem Kind vor Ort rund um die Uhr zur Seite stehen, wenn sie das wünschen“, erklärte Gesundheitsministerin Manuela Schwesig (SPD) eine weitere Neuerung. Das gelte auch für die Eltern von Frühgeborenen.

Zudem haben Menschen mit Behinderungen künftig die Möglichkeit, bei einer Behandlung im Krankenhaus ihren persönlichen Assistenzpfleger mit im Krankenzimmer unterzubringen. „Damit die Krankenhäuser ihre Abteilungen dem aktuellen Bedarf flexibel anpassen können, wird künftig für jedes Haus von einer Gesamtbettenzahl ausgegangen“, so Schwesing.

Die Verteilung dieser Betten auf die verschiedenen medizinischen Teildisziplinen sollen die Krankenhäuser dem Gesetzentwurf zufolge zukünftig im Rahmen der Gesamtbettenzahl in eigener Verantwortung regeln. © hil/aerzteblatt.de

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