Frankfurt – Der katholische Freiburger Moraltheologe Eberhard Schockenhoff hat vor einer Zulassung der umstrittenen Präimplantationsdiagnostik (PID) gewarnt. Bei dieser genetischen Untersuchung außerhalb des Mutterleibs würden geschädigte, aber lebensfähige Embryonen einem fremden Zweck, der Geburt eines gesunden Kindes, „geopfert“, schreibt Schockenhoff in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung. Das widerspreche der „Anerkennung der unantastbaren Würde“, die allen Menschen gemeinsam sei.
Der Theologe, der auch Mitglied des Deutschen Ethikrats ist, warf den Richtern des Bundesgerichtshofs einen „Fehlschluss“ vor. Sie argumentierten mit einer „psychologischen Fiktion“, die dem tatsächlichen Geschehen einer PID nicht entspreche.
Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Gendefekte untersucht und im Fall von Schäden vernichtet. Anfang Juli hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil festgestellt, dass die PID nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt und damit straffrei bleibt.
Das gesamte Verfahren der PID beruhe auf dem Grundgedanken „auf keinen Fall ein behindertes Kind!“, erläutert der Theologe. Der Wille, einen geschädigten Embryo zu verwerfen, sei „von Anfang an handlungsleitend“.
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Schockenhoff betonte, die PID unterscheide sich grundsätzlich von einem Schwangerschaftsabbruch wegen einer voraussichtlichen Schädigung des Kindes. Bei der Zulassung dieser Form von Abtreibungen nehme der Gesetzgeber Rücksicht auf eine schwere Konfliktlage, in der sich die werdende Mutter befinden könne.
Aus dieser Abwägung lasse sich jedoch „kein rechtlicher Freibrief für eine Schwangerschaft auf Probe oder für eine freie Auswahl unter mehreren Embryonen ableiten“, die in der Absicht eines vor der Einpflanzung in den Mutterleib erfolgenden genetischen Tests erzeugt worden seien.
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