Hyperaktive Kinder erhalten Ritalin nur in Ausnahmefällen
Freitag, 17. September 2010
Berlin – Die Verordnung bestimmter Arzneimittel gegen das sogenannte Zappelphilipp-Syndrom soll künftig stärker eingeschränkt werden. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin. Begründet wurde dies mit dem Risiko, das vor allem für Kinder und Jugendliche mit der Einnahme von Medikamenten wie Ritalin verbunden sei.
Ritalin enthält das Mittel Methylphenidat. Solche sogenannten stimulierenden Arzneimittel dürfen laut der geltenden Arzneimittel-Richtlinie nur ausnahmsweise zur Behandlung bestimmter Erkrankungen wie einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADS/ADHS) verschrieben werden.
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Diese Regelung wird nun noch enger gefasst. Laut G-BA muss die Diagnose künftig umfassender als bisher gestellt werden und darf in der Regel nur noch von Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Zudem müsse die Therapie regelmäßig unterbrochen werden, „um Auswirkungen auf das Befinden des Kindes beurteilen zu können“, erklärte der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess.
Seit einigen Jahren boomt die Verschreibung von Ritalin. Die Langzeitfolgen sind allerdings umstritten, auch Nebenwirkungen wie Appetitlosigkeit können auftreten. ADHS ist die häufigste psychiatrische Störung bei Kindern und Jugendlichen. Jungen sind davon drei- bis viermal so häufig betroffen wie Mädchen. Die Patienten sind häufig unaufmerksam, unruhig, impulsiv und haben einen erhöhten Bewegungsdrang. © afp/aerzteblatt.de
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