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Hyperaktive Kinder erhalten Ritalin nur in Ausnahmefällen

Freitag, 17. September 2010

Berlin – Die Verordnung bestimmter Arzneimittel gegen das sogenannte Zappelphilipp-Syndrom soll künftig stärker eingeschränkt werden. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute in Berlin. Begründet wurde dies mit dem Risiko, das vor allem für Kinder und Jugendliche mit der Einnahme von Medikamenten wie Ritalin verbunden sei.   

Ritalin enthält das Mittel Methylphenidat. Solche sogenannten stimulierenden Arzneimittel dürfen laut der geltenden Arzneimittel-Richtlinie nur ausnahmsweise zur Behandlung bestimmter Erkrankungen wie einer Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitätsstörung (ADS/ADHS) verschrieben werden.

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Diese Regelung wird nun noch enger gefasst. Laut G-BA muss die Diagnose künftig umfassender als bisher gestellt werden und darf in der Regel nur noch von Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen erfolgen. Zudem müsse die Therapie regelmäßig unterbrochen werden, „um Auswirkungen auf das Befinden des Kindes beurteilen zu können“, erklärte der G-BA-Vorsitzende Rainer Hess.  

Seit einigen Jahren boomt die Verschreibung von Ritalin. Die Langzeitfolgen sind allerdings umstritten, auch Nebenwirkungen wie Appetitlosigkeit können auftreten. ADHS ist die häufigste psychiatrische Störung bei Kindern und Jugendlichen. Jungen sind davon drei- bis viermal so häufig betroffen wie Mädchen. Die Patienten sind häufig unaufmerksam, unruhig, impulsiv und haben einen erhöhten Bewegungsdrang. © afp/aerzteblatt.de

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zuse2000
am Donnerstag, 16. September 2010, 23:00

Wenn das mal nicht nach hinten losgeht...

Vordergründig sieht ja alles gut aus. ADHS ist eine Erkrankung die nicht nur nach dem Schema "Pille verschreiben und Ruhe ist" behandelt werden sollte. Und da sind Kinder bei Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie sicher besser aufgehoben als da, wo ADHS nicht zum Schwerpunkt derWeiterbildung gehört.

Aber es gibt seit einigen Jahren in der Pharmakotherapie des ADHS eine Alternative zum billigen, patentschutzfreien Ritalin: Das Atomoxetin, welches mit Riesenaufwand unter dem Namen "Strattera" von der Firma Lilly in den Markt gedrückt wird. Und dieses scheint vom GB-A Beschluss wohl nicht betroffen zu sein.

Was sagt jetzt wohl der Lilly-Vertreter dem Kinderarzt, der seinen Patienten durch den GB-A-Beschluss jetzt kein Ritalin mehr verschreiben darf?

Ein Schelm, wer dabei Böses denkt...

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