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G-BA pocht auf Wissen­schaft­lich­keit bei der Arznei­mittel­bewertung

Dienstag, 28. September 2010

Berlin –Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat davor gewarnt, die bisherige Vor­gehens­weise zur frühen Nutzenbewertung von Arzneimitteln zu ändern. Die Regierungs­koalition will durch eine Überarbeitung des Arzneimittel­markt­neuordnungsgesetz (AMNOG) erreichen, dass zukünftig nicht mehr der G-BA, sondern eine Rechtsverordnung des Bundes­gesundheits­ministeriums (BMG) den Nutzen neuer Arzneimittel feststellt.

„Die angestrebte Regelung der Nutzenbewertung durch eine Rechtsverordnung führt weder zur Schnelligkeit noch zur Rechtsklarheit“, betonte G-BA-Vorsitzender Rainer Hess angesichts entsprechender von der Koalition eingebrachter Änderungsanträge. Hess verwies darauf, dass der G-BA und das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) „bestens darauf vorbereitet seien, die vorgesehene frühe Nutzenbewertung neu zugelassener Arzneimittel durchzuführen“.

Er kritisierte, die von der Koalition geplante dreigeteilte Verantwortung zwischen Parlament, Verordnungsgeber und Selbstverwaltung trage den „Keim permanenter Auseinandersetzungen“ in sich. „Sie liegt auch nicht – wie von der Regierung behauptet – im Interesse der Patienten, sondern gefährdet im Gegenteil deren berechtigten Anspruch, eine transparent bewertete Arzneimitteltherapie zu erhalten“, so Hess.

Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) zeigte für die Position des G-BA kein Verständnis. „Der G-BA will die frühe Nutzenbewertung nicht nur durchführen, sondern deren Regeln auch selbst festlegen“, erklärte BPI-Vorsitzender Bernd Wegener.

Er verwies darauf, dass Patienten im G-BA kein Stimmrecht hätten. „Genau deshalb müssen die Regeln durch die von der Bevölkerung gewählte Regierung festgelegt werden und nicht durch die Vertreter von Vertragsärzten, Krankenkassen und Krankenhäusern, deren Sicht auf das Gesundheitswesen von jeweils eigenen Interessen geprägt ist“, so Wegener. © hil/aerzteblatt.de

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