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Neue Sterbehilfe-Kampagne in Großbritannien

Montag, 4. Oktober 2010

London – Ärzte und Pflegepersonal in Großbritannien wollen in der kommenden Woche eine neue Kampagne zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe starten. Laut einem Bericht der Sonntagszeitung The Observer protestiert die Gruppe „Healthcare Professionals for Change“ damit gegen die offizielle Position des britischen Ärztebundes „British Medical Association“ und anderer Berufsverbände, die eine Legalisierung der Sterbehilfe ablehnen. 

Vorsitzende der neuen Lobbygruppe ist die bekannte Oxforder Wissenschaftlerin und Ärztin für Allgemeinmedizin Ann McPherson (64), die an lebensbedrohlichem Bauchspeicheldrüsenkrebs leidet.

Ihrer Meinung nach sollten „Sterbende nicht gegen ihren Willen leiden müssen“. Patienten, die geistig dazu in der Lage seien, sollten sich „unter entsprechenden Schutzmaßnahmen“ für eine Sterbehilfe entscheiden dürfen, argumentiert McPherson. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass immer mehr Briten zum Sterben ins Ausland reisten oder über das Internet „unmenschliche Wege“ suchten, „um ihr Leben zu Hause zu beenden.“ 

Peter Saunders, Direktor der Vereinigung „Care Not Killing“, die sich für eine verbesserte Palliativpflege einsetzt, lehnt eine Gesetzesänderung derweil ab. Man fürchte, alte und kranke Menschen, „die ihren Familien nicht zur Last fallen“ wollten, könnten sich dadurch „unter Druck gesetzt“ fühlen, wurde Saunders im Observer zitiert. 

Laut einem Gesetz aus dem Jahr 1961 ist die Beihilfe zum Suizid in Großbritannien verboten und kann mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft werden. Der Leiter der britischen Anklagebehörde, Keir Starmer, hatte unlängst neue Leitlinien verkündet.

Sie sollen regeln, unter welchen Umständen aktive Sterbehilfe in der Praxis strafrechtlich verfolgt wird. Es handle sich weder um eine Verschärfung noch um eine Lockerung der geltenden Gesetzeslage, betonte Starmer im Frühjahr dieses Jahres. 

Den Leitlinien zufolge machen sich Freunde und Familienmitglieder weiterhin strafbar, wenn sie nicht nachweislich aus Mitgefühl gehandelt haben. Als zusätzliche Kriterien bei der Entscheidung über juristische Folgen für Sterbehelfer werden unter anderem das Alter, Gesundheit und der geistige Zustand des Patienten genannt. Auch sei zu untersuchen, ob jemand finanziellen Vorteil aus dem Tod ziehe. © kna/aerzteblatt.de

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