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PID: Kauder warnt vor Koalitionsstreit

Montag, 11. Oktober 2010

Berlin – Der Unions-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) hat die Union dazu aufgerufen, zum Thema Prä­implantations­diagnostik (PID) „keinen öffentlichen Streit auszutragen“.

Kauder sagte am Montag in Berlin, „bevor es in dieser Frage zu inter­fraktionellen Anträgen kommt, sollte zunächst innerhalb der Koalition ein mögliches Ergebnis ausgelotet werden“.

In den nächsten Tagen werde es dazu Gespräche geben. Kauder betonte zugleich: „Ich habe mich auf dem C-Kongress der CDU/CSU-Bundestags­fraktion für ein Verbot der PID ausgesprochen, wie es auch die Parteiprogramme der Union vorsehen“. 

Die in Berlin erscheinende Tageszeitung Die Welt hatte berichtet, die Unions-Fraktion erwäge aus Gründen des Koalitionsfriedens vom bisherigen Verbot der umstrittenen PID abzurücken, um Forderungen der FDP nach einer weitgehenden Zulassung entgegenzukommen. Eine Gruppe christdemokratischer Abgeordneter strebt hingegen an, eine fraktionsübergreifende Mehrheit für ein Verbot der PID zu suchen. 

Derweil bekräftigte der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz Robert Zollitsch die strikte Absage der Kirche gegenüber der PID. Nach einem Vorabbericht der Welt zieht der amtierende Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Präses Nikolaus Schneider, hingegen eine begrenzte Zulassung der PID in Erwägung. 

Der Bundesgerichtshof hatte im Juli festgestellt, dass die PID nach geltender Rechtslage nicht verboten ist. Sie verstoße nicht gegen das Embryonenschutzgesetz und bleibe deshalb straffrei. 

Eine Gruppe von FDP-Abgeordneten um die Gesundheitspolitische Sprecherin Ulrike Flach, hat in einem Positionspapier bereits die eine generelle Zulassung der PID „im Falle von genetischen Krankheitsdispositionen“ verlangt. Nach diesen Vorstellungen würde die Bundesärztekammer über einen Katalog der Erkrankungen entscheiden, die dann zu einer Selektion führen. 

Zollitsch kritisierte, dass sich der Mensch bei der PID zum Herrn über das Leben mache. Er entscheide bei den erzeugten Embryonen, „wer davon überlebt und wer nicht. Das ist unerträglich“, so der Erzbischof.

Schneider bekundete hingegen „viel Sympathie für das Bestreben, die PID unter eng gefassten Bedingungen zuzulassen, sie also nur dann zu erlauben, wenn die Eltern die Anlage zu schwersten Erbkrankheiten in sich tragen und die stark begründete Gefahr besteht, dass sie diese Krankheiten an ihr Kind weitergeben“. Er räumte allerdings die Gefahr ein, „dass jede gesetzliche Eingrenzung nach und nach ausgehöhlt wird“.

  © dapd/aerzteblatt.de

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