EU will Klonen von Tieren zur Nahrungsmittelgewinnung verbieten
Montag, 18. Oktober 2010
John Dalli /dpa
Brüssel - Das Klonen von Tieren zur Nahrungsmittelgewinnung sowie der Verkauf von Fleisch oder Milch von geklonten Tieren sollen in der Europäischen Union bis auf Weiteres nicht erlaubt sein. Auch der Import von Klontieren aus Nicht-EU-Staaten soll verboten werden.
Das fordert EU-Gesundheitskommissar John Dalli in einem Bericht, den er morgen offiziell vorlegen will. Die EU-Kommission will hierzu einen eigenen Regelungsvorschlag erlassen. Bislang ist es aufgrund einer Regelungslücke in der EU-Verordnung für neuartige Lebensmittel grundsätzlich möglich, Nahrungsmittel von geklonten Tieren in den Handel zu bringen.
Die Brüssel Behörde stellt sich damit weitgehend auf die Seite des Europäischen Parlaments (EP), das mehrfach ein Verkaufsverbot von Nahrungsmitteln von Klontieren und deren Nachkommen gefordert hatte. Die EU-Regierungen hatten sich dagegen mehrheitlich für den Handel mit Fleisch und Milch von geklonten Tieren und deren Abkömmlingen ausgesprochen.
Der Bericht der EU-Kommission sieht ein auf zunächst fünf Jahre begrenztes Verbot des Klonens von Tieren zu Nahrungsmittelzwecken sowie ein Importverbot von Klontieren und Klonfleisch aus Drittstaaten vor. Danach sollen die Regeln dem Stand der Technik angepasst werden.
Eine von der EU-Kommission eingesetzte Ethikgruppe für Wissenschaft und neue Technologien war zu dem Schluss gelangt, dass derzeit keine ausreichenden Daten für eine verlässliche und abschließende Bewertung einer Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch den Verzehr von Lebensmitteln von Klonen vorliegen. Die Experten hatten außerdem darauf verwiesen, dass das Klonen für die Tiere mit großem Leid verbunden und daher ethisch bedenklich sei.
Das Klonen von Tieren soll daher zunächst weiterhin nur für wissenschaftliche Zwecke, beispielsweise die Erforschung und Entwicklung von Arzneimittel, und zum Erhalt gefährdeter Arten erlaubt sein. Allerdings will Dalli die Einfuhr von Lebensmitteln von Nachkommen geklonter Tiere und den Import von Samen und Embryonen erlauben.
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