Grüne drängen auf Biobanken-Gesetz zum Schutz genetischer Daten
Mittwoch, 20. Oktober 2010
Berlin – Die Grünen wollen gesetzliche Regelungen für genetische Forschung festschreiben. In einem Antragsentwurf beklagen sie Regelungslücken bei Untersuchungen zu Forschungszwecken und fordern ein „Biobanken-Gesetz“.
Es gehe darum, die Forschung mit genetischen Proben zu ermöglichen und zugleich Ziele und Vorgehensweisen gegenüber betroffenen Personen transparent zu machen. Der Antrag soll nach dem Willen der Grünen im November vom Bundestag beraten werden. Eine Regelung sei überfällig.
Die grüne Bioethikexpertin Priska Hinz nannte es als Ziel, datenschutzrechtliche Regelungen für den Gebrauch genetischer Daten zu Forschungszwecken – beispielsweise aus menschlichem Gewebe oder Blut – zu verankern. Das solle einerseits entsprechende Daten vor missbräuchlichem Zugriff schützen. Andererseits wolle ihre Fraktion aber auch eine „forschungsfreundliche Regelung“, sagte Hinz heute in Berlin.
Biobanken sind Einrichtungen zur Speicherung von Materialien, die dem menschlichen Körper entnommen wurden. Bislang gibt es in Deutschland keine spezifischen Vorschriften für Biobanken.
Das im Januar 2010 in Kraft getretene Gendiagnostikgesetz beinhaltet rechtliche Regelungen für genetische Untersuchungen zu medizinischen Zwecken, zur Klärung der Abstammung sowie für Bereiche des Arbeitslebens und der Versicherungswirtschaft. Es gilt aber nicht für genetische Analysen und den Umgang mit Proben und Daten zu Forschungszwecken.
Hinz verwies darauf, dass im Juni auch der Deutsche Ethikrat auf gesetzliche Regelungen für Humanbiobanken im Bereich der Forschung gedrängt habe. Es sei notwendig, vorhandene Proben und damit verknüpfte personenbezogene Daten rechtlich zu schützen, so die Stellungnahme des Rats.
Zentraler Baustein ist die Einführung eines Biobankengeheimnisses. Damit hatte das Gremium erstmals seit Errichtung im Jahr 2001 zum selben Thema eine zweite Stellungnahme vorgelegt.
Im Jahr 2008 habe die Helmholtz-Gesellschaft eine große Bevölkerungsstudie gestartet, die Proben und Daten von 200.000 Bürgern erfassen und zur Erforschung häufiger chronischer Krankheiten bereitstellen solle, erläuterte Hinz.
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