Streit um Gentests an Embryonen geht weiter
Donnerstag, 21. Oktober 2010
Bonn – Die Vorsitzende der Frauen-Union der CDU, Maria Böhmer, hat sich für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ausgesprochen. Böhmer, die auch Staatsministerin für Integration und CDU-Präsidiumsmitglied ist, sagte heute, mit der PID sei unvermeidlich eine Gewichtung des Lebens verbunden. Man dürfe „Leben aber nicht selektieren“. Deshalb sei es wichtig, die Gesetzeslücke zu schließen.
Einer eingeschränkten Zulassung, wie sie auch einige Parteikollegen fordern, erteilte Böhmer eine klare Absage. Eine Begrenzung sei unrealistisch und nicht durchzuhalten. Das zeigten nicht zuletzt Erfahrungen im Ausland. Zudem fielen bei der PID sehr viele überzählige menschliche Embryonen an. Bei Klinikbesuchen im Ausland habe sie allein in einer Einrichtung 50.000 eingefrorene Embryonen vorgefunden. Damit würden ganz neue Fragen aufgeworfen.
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Böhmer sprach sich dafür aus, dass der CDU-Parteitag Mitte November diese Frage intensiv diskutieren solle. Sie gehe davon aus, dass die Delegierten den Beschluss des Grundsatzprogramms von 2007 bestätigen werden. Darin heißt es: „Wir treten für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) ein.“
Die CDU-Vorsitzende und Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich ebenso wie Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) bereits für ein PID-Verbot ausgesprochen. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) plädierte hingegen im
Tagesspiegel vom Donnerstag dafür, „in sehr engen Fällen“ Ausnahmeuntersuchungen zuzulassen.
Die
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sprach sich für die PID aus. Schwangerschaften auf Probe seien unzumutbar, erklärten die Mediziner in Lübeck. Bei der PID handele es sich um „einen medizinischen Fortschritt, der Betroffenen nicht vorenthalten werden darf“.
In der politischen Debatte um die Zulassung der PID müsse „das Wohl der mündigen Mitbürger als zentrales Ziel begriffen und die Vermeidung von Leid für Betroffene in den Vordergrund“ gestellt werden, forderte die Fachgesellschaft weiter.
Sie bezeichnete es als widersprüchlich, dass eine im Reagenzglas befruchtete Eizelle besser geschützt werde als ein Embryo im Mutterleib, bei dem eine Abtreibung im Fall einer schweren Behinderung gesellschaftlich akzeptiert sei. Eine genetische Untersuchung im Reagenzglas bedeute eine weit geringere Belastung für eine Frau mit Schwangerschaftswunsch als die Perspektive eines viel späteren Schwangerschaftsabbruchs, so die DGGG.
Bei der PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Gendefekte untersucht und im Fall von Schäden vernichtet. Anfang Juli hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil überraschend festgestellt, dass die PID nicht gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt und damit straffrei bleibt. Seitdem gibt es Forderungen nach einem expliziten Verbot dieser Untersuchungsmethode.
Die katholische Kirche, Behindertenverbände und Lebensschutzgruppen lehnen jegliche Anwendung der PID in Deutschland strikt ab. Sie befürchten, dass es zur Selektion und Tötung von Embryonen kommt.
© kna/aerzteblatt.de
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