G-BA ändert Impfrichtlinie
Freitag, 22. Oktober 2010
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| dpa |
Berlin –Der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mehrere Anpassungen der Schutzimpfungsrichtlinie beschlossen. Diese betreffen unter anderem die Impfungen gegen Masern, Meningokokken, Pertussis und Röteln. Mit der Anpassung folgt der G-BA der aktuellen Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) des
Robert-Koch-Institutes.
Die neue Schutzimpfungsrichtlinie sieht unter anderem vor, Frauen im gebärfähigen Alter grundsätzlich zweimal eine Röteln-Impfung zu empfehlen. Bisher hatte die STIKO eine einmalige Impfung bei Frauen mit Kinderwunsch vorgesehen.
Die Aktualisierung der STIKO-Empfehlungen zur Grippeschutzimpfung (saisonale Influenza) hatte der G-BA bereits im September umgesetzt.
Darüber hinaus entschied der Ausschuss auch, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zukünftig die Kosten für bestimmte Arzneimittel zur Behandlung von Durchfallerkrankungen bei Säuglingen und Kleinkindern übernehmen muss. Zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen können diese künftig auch Präparate mit dem Wirkstoff „Escherichia coli Stamm Nissle 1917“ erhalten.
© hil/aerzteblatt.de
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