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Steinmeier für Gesetzesänderung bei Organspenden

Dienstag, 26. Oktober 2010

Berlin – SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hat sich für eine neue rechtliche Regelung von Organspenden ausgesprochen. Ziel müsse eine „Weiterentwicklung“ des Transplantationsgesetzes aus dem Jahr 1997 sein, sagte Steinmeier heute in Berlin.

Die Klärung könne keine parteipolitische Angelegenheit sein, sondern solle von Experten des Gesundheitswesens und Fachpolitikern ausgehen.

Ende August hatte sich der frühere Außenminister wegen einer Nierenspende an seine Frau, die nach seinen Angaben erfolgreich verlief, für acht Wochen aus dem politischen Tagesgeschäft zurückgezogen.

Heute dankte er in der Berliner Bundespressekonferenz dafür, dass viele Journalisten durch Beiträge eine vernünftige und verantwortliche Diskussion über Organspenden angestoßen hätten.

„Ich wünsche mir, dass diese Diskussion nicht folgenlos bleibt“, meinte er. Er verwies auch auf die Beratungen des Deutschen Ethikrats zum Thema. Das Gremium hatte sich nachdrücklich für eine Gesetzesänderung ausgesprochen und war dafür heftig kritisiert worden.

Der 54-Jährige zeigte sich erleichtert über den positiven Verlauf der Organübertragung. Wenn weiter nichts dazwischen komme, werde seiner Frau „die Rückkehr in ein normales Leben möglich sein“. Weiter lobte der Fraktionschef die Arbeit von Ärzten und Pflegekräften und äußerte sich auch dankbar für überwältigend großen Zuspruch aus der Bevölkerung.

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Die Medien hätten während seiner Auszeit seinen Wunsch nach Zurückhaltung ernst genommen und auf eigene Nachforschungen verzichtet, erläuterte Steinmeier. „Dass das in dieser Zeit funktionierte, gehört für mich zu den guten Erfahrungen dieser letzten acht Wochen“, meinte er.

SPD-Chef Sigmar Gabriel äußerte sich – spürbar bewegt – „unglaublich froh und dankbar“ über den Verlauf des Eingriffs und die Rückkehr Steinmeiers. Für ihn sei die Lehre, in Zukunft achtsamer zu sein, gelegentlich innezuhalten „und nicht zu glauben, die Politik sei alles, was das Leben bestimmt“.

Er werde nicht vergessen, wie er im August während einer privaten Autofahrt mit Steinmeier über die Bewertung der Rente mit 67 telefoniert und kurz darauf von Steinmeiers Situation erfahren habe; damals habe er sich mit Blick auf den Gesundheitszustand von Steinmeiers Frau nicht vorstellen können, „wie dramatisch die Lage war“.

Das Bekanntwerden der Organspende Steinmeiers für seine schwer erkrankte Frau hatte zu Forderungen nach einer Lockerung der Transplantationsvorschriften geführt. Bislang dürfen Organe nur dann entnommen werden, wenn der Spender zu Lebzeiten zugestimmt hat oder unmittelbar nach dem Tod die Angehörigen ihr Einverständnis geben.

Statt dieser Zustimmungslösung plädieren diverse Politiker für eine Widerspruchslösung. Danach wäre die Organentnahme bei Hirntoten möglich, sofern diese zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen haben. © kna/aerzteblatt.de

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