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Unterlassungsentscheidung gegen AOK-Pflegenavigator

Mittwoch, 27. Oktober 2010

Berlin – Die AOK darf Transparenzberichte im AOK-Pflegenavigator nicht wie bisher veröffentlichen. Darauf hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hingewiesen. Demnach hat das Sozialgericht Detmold entschieden, dass die Kasse die Warnhinweise und die Sortierung nach Risikokriterien zu der Veröffentlichung im Internet einstweilen zu unterlassen habe.

In dem verhandelten Fall hatte ein Pflegeheim gegen eine Veröffentlichung des Transparenzberichtes im AOK-Pflegenavigator geklagt, da dieser von der bundesweit geltenden Form abweiche. „Für die Veröffentlichung von Transparenzberichten gelten gesetzliche und mit dem Spitzenverband der Pflegekassen vereinbarte vertragliche Vorgaben, die von der AOK schlicht missachtet werden“, erklärte bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel.

So erfolge die Veröffentlichung im „AOK-Pflegenavigator“ abweichend hiervon, indem einzelne Kriterien hervorgehoben werden könnten. Ein vom bpa in Auftrag gegebenes Gutachten hätte dieses Vorgehen eindeutig als Verstoß gegen die Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) bewertet.

„Wir werden uns auch weiter juristisch dagegen zur Wehr setzen, dass die Pflegeeinrichtungen in der öffentlichen Darstellung zum Spielball einzelner Pflegekassen werden“, kündigte Mauel an.

Unterdessen kündigte die AOK an, die Angaben der betreffenden Pflegeeinrichtung aus dem Portal zu löschen. „Das Urteil betrifft aber nicht den gesamten Bereich, die Aussagen des bpa dazu sind falsch“, erklärte AOK-Pressereferent Michael Bernatek. Hier bliebe alles wie bisher. © hil/aerzteblatt.de

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