Berlin – Die AOK darf Transparenzberichte im AOK-Pflegenavigator nicht wie bisher veröffentlichen. Darauf hat der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) hingewiesen. Demnach hat das Sozialgericht Detmold entschieden, dass die Kasse die Warnhinweise und die Sortierung nach Risikokriterien zu der Veröffentlichung im Internet einstweilen zu unterlassen habe.
In dem verhandelten Fall hatte ein Pflegeheim gegen eine Veröffentlichung des Transparenzberichtes im AOK-Pflegenavigator geklagt, da dieser von der bundesweit geltenden Form abweiche. „Für die Veröffentlichung von Transparenzberichten gelten gesetzliche und mit dem Spitzenverband der Pflegekassen vereinbarte vertragliche Vorgaben, die von der AOK schlicht missachtet werden“, erklärte bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel.
So erfolge die Veröffentlichung im „AOK-Pflegenavigator“ abweichend hiervon, indem einzelne Kriterien hervorgehoben werden könnten. Ein vom bpa in Auftrag gegebenes Gutachten hätte dieses Vorgehen eindeutig als Verstoß gegen die Pflege-Transparenzvereinbarungen (PTV) bewertet.
aerzteblatt.de |
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