Rechtsmediziner warnen vor Suizidanleitungen im Internet
Montag, 8. November 2010
Rostock – Angesichts zweier Todesfälle nach Einatmen von Helium mahnt das Institut für Rechtsmedizin der Universität Rostock mehr staatliche Kontrollen im Internet an. So fänden sich im Netz mühelos Handlungsanweisungen zum Selbstmord mit Helium.
In Suizidforen werde sogar angeregt, Heliumflaschen, Plastiktüten und Schlauchsysteme nach dem Tod von eingeweihten Angehörigen entfernen zu lassen. So könne ein Suizid aus versicherungsrechtlichen Gründen verschleiert oder die Auffindesituation als „würdiger“ für den Verstorbenen dargestellt werden.
„Ich finde das äußerst bedenklich“, erklärte Rechtsmedizinerin Anne Bittorf. Damit sich der angeleitete Selbstmord durch Helium vor allem in der jüngeren Generation nicht etablieren kann, dürften solche Informationen und Anleitungen nicht öffentlich zugänglich sein.
Ihr Institut hatte zuvor zwei junge Männer aus dem Großraum Rostock untersucht, deren Tod offenbar auf das Einatmen von Helium zurückzuführen war. „Beide wurden mit einer über den Kopf gezogenen Plastiktüte gefunden. Unmittelbar neben beiden Toten, die unabhängig voneinander starben, befanden sich Heliumflaschen“, verwiesen die Rechtsmediziner.
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Methodentipps und die Möglichkeit der Ankündigung/offener-Abschiedsbrief sind OK
... Es gibt genug Hilfsforen im Netz, die Menschen haben die freie Wahl. Ich bastele an einem Suizidanzeiger (Ankündigen und Begründen). Sogar unter .de-Domain, da es keine Straftat darstellt (und die sicher schnell aufkommenden Gegner wissen dürfen, dass ich keine Angst vor ihnen habe). Und es ist niemand verpflichtet der Polizei IPs von Personen zu geben die ihren Suizid ankündigen.
Es ist auch keine Strafat im eigenen Forum die Software so zu manipulieren, dass Sie keine IPs mehr loggt. Somit kann die Polizei auch vom Webhoster keine IP bekommen. Und damit der Webhoster den Foreneintrag nicht zeitlich mit seinen Serverloggs (darin steht nur welche IP wann etwas auf dem Server machte) abgleichen kann, kann man theoretisch noch die Eintragszeit ungenauer machen. Statt der Uhrzeit z.B. nur den Tag. Obwohl man das nur macht, damit in einem solchen Fall die Polizei keine Daten erhält (und der Ankündiger Erfolg hat), ist das absolut legal. Es gibt schließlich keine Log-Pflicht (die wird wohl auch nie kommen). Im Gegenteil, wenn man loggt, kann man dafür zivilrechtlich (Telemediengesetz/Datenschutz) verklagt werden (siehe Holger Voss gegen T-Online).
Das gilt auch für Provider, daher hat sich korrekterweise auch die Telekom geweigert der Polizei Daten zu geben: http://www.telespiegel.de/news/10/0103-telekom-selbstmord-forum.html
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