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Elektronische Gesundheitskarte kommt in abgespeckter Form

Mittwoch, 10. November 2010

Berlin – Die elektronische Gesundheitskarte wird im kommenden Jahr mit deutlichen Einschränkungen eingeführt. Viele daten­schutzrechtliche Bedenken seien berücksichtigt worden, sagte der Parlamentarische Gesundheitsstaatssekretär Daniel Bahr (FDP) am Mittwoch im Bundestag in Berlin.

Sichergestellt werde nun ein zuverlässiges „Versichertenstammdatenmanagement“, um einen Missbrauch mit Kranken­versicherten­karten einzudämmen. Stammdaten können künftig online abgeglichen werden.

Gespeichert werden kann auf der Karte auch ein sogenannter Notfalldatensatz, wobei hier die Entscheidung über die Speicherung bei jedem einzelnen Versicherten liegt. Zudem soll mit Einführung der E-Gesundheitskarte der Aufbau einer sicheren Arzt-zu-Arzt-Kommunikation verbunden werden.

Die Weitergabe personenbezogener Daten wie Arztbefunde per Fax entspreche nicht mehr ganz den datenschutzrechtlichen Anforderungen, sagte Bahr.

Die elektronische Gesundheitskarte sollte ursprünglich schon zum 1. Januar 2006 die Krankenversicherungskarte ersetzen. Nach einer Testphase in verschiedenen Regionen soll die Karte nunmehr bis Ende 2011 an mindestens zehn Prozent der Versicherten ausgegeben werden. © dapd/aerzteblatt.de

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