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Spanische Regierung plant Sterbehilfegesetz

Sonntag, 21. November 2010

Madrid – Die spanische Regierung will ein Gesetz zur Sterbehilfe auf den Weg bringen. Geplant sei eine Regelung, die todkranken Patienten ein „Sterben in Würde" ermöglichen solle, sagte Vizeregierungschef  Alfredo Pérez Rubalcaba am Freitag nach einer Kabinettssitzung. Wenn der Tod eines kranken Menschen unausweichlich sei, gebe es medizinische Mittel, um ein Sterben ohne Qualen zu ermöglichen, begründete Rubalcaba das Vorhaben.

Die sozialistische Regierung will das Gesetz im März zur Abstimmung stellen und damit die Rechte von Patienten, Angehörigen und den zuständigen Ärzten festschreiben. Die Regelung solle sich an bereits bestehenden Gesetzen zur Sterbehilfe in anderen europäischen Ländern orientieren, fügte Rubalcaba hinzu.

In Deutschland stärkte der Bundesgerichtshof (BGH) im Juni das Recht auf menschenwürdiges Sterben und entschied, der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen auf Grundlage des Patientenwillens sei künftig nicht mehr strafbar. Das Gericht schuf damit Rechtsklarheit für Ärzte und Betreuer im Umgang mit unheilbar kranken und im Koma liegenden Patienten. © afp/aerzteblatt.de

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