Berlin – Die Diskussion über die Sterbehilfe in Deutschland hat nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) über lange Zeit zu einer Verunsicherung bei den Medizinern geführt. Die Entscheidung des Bundesgerichtshof (BGH) stärke nunmehr den Patientenwillen so sehr, dass dieser über dem Wohl des Patienten stehen könne, sagte BÄK-Hauptgeschäftsführer Christoph Fuchs am Mittwochabend bei einer Diskussionsveranstaltung der Katholischen Akademie in Berlin. Das Urteil bringe Rechtssicherheit. Insofern sei es im Kontext des Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetzes zu sehen und zu begrüßen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte im Juni entschieden, dass ein Abbruch lebenserhaltender Behandlungen auf der Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar ist. Die Behandlung kann künftig nicht mehr nur durch Unterlassen von Handlungen wie dem Einstellen der künstlichen Ernährung straffrei beendet werden, sondern auch durch aktives Tun wie dem Durchschneiden eines Versorgungsschlauchs.
Aus Sicht des Tübinger Moraltheologen Franz-Josef Bormann stellt das Urteil aus ethischer Perspektive die aktive mit der passiven Sterbehilfe gleich. Es komme zu einer Verlagerung von einer Hilfe beim Sterben zu einer Hilfe zum Sterben.
„Ärzte und Pfleger machen sich so zum Erfüllungsgehilfen für fragliche Patientenwünsche unter dem Deckmantel der Patientenverfügung“, so Bormann. Denn der aktuelle Wille des Patienten sei zum Zeitpunkt dieser Entscheidung nicht zu beantworten gewesen.
aerzteblatt.de |
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