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KV tadelt hessischen Vertragsarzt wegen Kopftuchverbots

Donnerstag, 25. November 2010

Frankfurt – Der Disziplinarausschuss der Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) hat einem niedergelassen Arzt einen Verweis erteilt. Der Mediziner hatte Anfang September seinen Patienten über ein Praxisplakat erklärt, er verbiete das Tragen von Kopftüchern, weigere sich, Großfamilien zu behandeln und verlange Grundkenntnisse der deutschen Sprache. Dies begründete er mit Problemen bei der Behandlung muslimischer Patienten.

„Die vergleichsweise milde Strafe verdankt der Arzt der Tatsache, dass er sich für sein Vorgehen öffentlich entschuldigte und Kontakt zu örtlichen Interessenverbänden aufnahm“, erklärte KVH-Pressesprecherin Cornelia Kur gegenüber dem Deutschen Ärzteblatt.

Zudem habe der Mediziner glaubhaft versichert, dass er nie ernsthaft erwogen habe, einen Patienten nicht zu behandeln. Der Verweis werde ins Arztregister eingetragen und bleibe fünf Jahre bestehen.

Damit kommt der hessische Mediziner nochmal mit einem blauen Auge davor. Denn der Disziplinarausschuss hätte im Ernstfall auch die Zulassung des Arztes einziehen können. Vertragsärzte sind verpflichtet jeden Patienten ohne Ansehen der Person, des Geschlechts, des Alters, der Herkunft und der Religion zu behandeln. © hil/aerzteblatt.de

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nogga
am Freitag, 26. November 2010, 08:55

Der Islam gehört zu Deutschland

Den Entzug seiner Zulassung konnte dieser Kollege nur durch einen Kniefall abwenden. Gebranntmarkt durch einen Verweis auf 5 Jahre bleibt er doch.
Wie weit muessen wir uns noch erniedrigen?
Ich selbst hatte neulich eine muslemische Patientin, die mit ihrem Pascha zur Abklärung von Unterleibsbeschwerden erschien.
Verängstigt bat sie mich, meine Hand nur auf die Burka zu legen.
Eine lege artis Untersuchung war unter diesen Umständen nicht möglich.
Ich habe das Problem an die Kollegen in der Klinik weitergereicht, um nicht selbst wegen einer Fehldiagnostik angeklagt zu werden.

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