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Kinder- und Jugendärzte kritisieren geplantes Bundes­kinder­schutz­gesetz als halbherzig

Donnerstag, 16. Dezember 2010

Köln – Als „halbherzig und nicht ausreichend“ hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) den Entwurf des neuen Bundeskinderschutzgesetzes kritisiert. „Die bisherigen Informationen zeigen nicht, dass die Bundesregierung bereit ist, die Forderungen der Kinder- und Jugendärzte nach besserem Schutz von Kindern zu erfüllen“, monierte BVKJ-Präsident Wolfram Hartmann die von Familienministerin Kristina Schröder (CDU) vorgelegte Neuregelung.

Die Möglichkeit, bei begründeten Verdachtsfällen auf Kindesmissbrauch das zuständige Jugendamt auch ohne Zustimmung der Eltern informieren zu können, sei nicht neu, so der Verband. Er forderte, Ärzte müssten sich auch bei vagem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung sowohl untereinander als auch interdisziplinär informieren und austauschen dürfen. Nur so sei ein vager Verdacht zu entkräften oder zu erhärten.

Der verstärkte Einsatz von Familienhebammen, den das geplante Gesetz vorsieht, sieht der BVKJ als ersten Schritt in die richtige Richtung. „Die Familienhebammen müssen aber über eine besondere Qualifikation verfügen und flächendeckend zur Verfügung stehen“, forderte der Verband. Er wies darauf hin, dass wirksamer Kinderschutz vor allem in Vorbeugung bestehe.

„Dazu gehören zusätzliche verbindliche Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern, auch über das Vorschulalter hinaus“, so Hartmann. Er plädierte zudem dafür, Kinder- und Jugendärzte in die Netzwerke für Frühe Hilfen zu integrieren. Dazu seien zusätzliche finanzielle Mittel unverzichtbar. „Bisher wird diese sozialpädiatrische Tätigkeit nicht vergütet, ist aber extrem zeitaufwendig. Hier ist das Bundesgesundheitsministerium gefragt“, unterstrich der Verbandschef. © hil/aerzteblatt.de

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