Krankenkasse warnt Nuss-Allergiker
Montag, 27. Dezember 2010
Wuppertal – Nüsse und Mandeln zählen zu den 14 Hauptallergenen und sind daher kennzeichnungspflichtig. Allerdings gibt es zwei Ausnahmen: lose Ware und Kleinstpackungen unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht. Darauf hat die Krankenkasse Barmer GEK hingewiesen.
„Schon das Einatmen von Nussstäuben, beispielsweise beim Öffnen einer Verpackung, kann eine allergische Reaktion auslösen“, warnte Marianne Rudischer, ernährungsmedizinische Beraterin der Krankenkasse. Gerade in der Weihnachtszeit sei Vorsicht geboten: Nüsse seien häufig in Broten, Stollen, Keksen, Lebkuchen, Marzipanerzeugnissen, Nougat und Schokoladenprodukten enthalten.
Spuren von Nüssen, die nicht zu den regulären Zutaten gehörten, könnten durch Transport- oder Produktionsabläufe zudem unbeabsichtigt in ein Lebensmittel gelangen und müssten nicht ausdrücklich gekennzeichnet werden. Die Hersteller geben daher auf der Verpackung häufig den Hinweis „kann Spuren von Nüssen enthalten“ an. Diese Angabe ist laut Barmer GEK aber rechtlich nicht vorgeschrieben.
Auch auf dem Weihnachtsmarkt sollten Allergiker vorsichtig sein, denn viele der dort angebotenen Lebensmittel würden lose verkauft und müssten daher ebenfalls nicht gekennzeichnet werden. © hil/aerzteblatt.de
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