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Milliardenschäden durch fehlerhafte Abrechnungen in Krankenhäusern

Dienstag, 28. Dezember 2010

Berlin – Fehlerhafte Klinikabrechnungen kosten die gesetzliche Krankenversicherung nach eigenen Schätzungen bis zu eine Milliarde Euro pro Jahr. Bei der systematischen Prüfung der Rechnungen habe sich eine Fehlerquote von 43 Prozent ergeben, erklärte der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung am Dienstag in Berlin. Die Kliniken bestritten dies jedoch.

„Der Vorwurf, die Krankenhäuser würden Schäden in Milliardenhöhe verursachen, ist falsch“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum. Tatsächlich komme es „zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen Krankenhausärzten und Kassen“, fügte er an. „Dies ist nicht mit Falschabrechnungen gleichzusetzen.“ 

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Unnötige Krankenhausaufenthalte

Der Spitzenverband der Krankenkassen nennt in einem internen Papier drei Kategorien von fehlerhaften Rechnungen auf: Unnötige Krankenhausaufenthalte, unnötig lange Aufenthalte und Kodierfehler.

Letzteres bezieht sich auf die Zuordnung der Patienten und ihrer Krankheiten zu den sogenannten Fallpauschalen, nach denen die Kliniken abrechnen. Nach Darstellung der Kassen führt die „nicht sachgerechte Kodierung von Diagnosen und Prozeduren zu überhöhten Rechnungsbeträgen“.

Über ihren Medizinischen Dienst ließen sie nach eigenen Angaben zwölf Prozent aller Klinikrechnungen systematisch prüfen. Dabei habe sich für 2009 ergeben, dass zwei von fünf geprüften Rechnungen fehlerhaft gewesen seien. Der Kassenverband berichtete unter Berufung den Bundesrechnungshof, dass die Kliniken den Kassen durchschnittlich 1,75 Prozent des Rechnungsbetrags erstatten müssen.

Bei Hochrechnungen auf dieser Grundlage ergibt sich den Angaben zufolge die Summe des „potenziellen Gesamtschadens“ von rund einer Milliarde Euro.

Als Beispiele führt der Kassenverband Patienten an, die eigentlich ambulant hätten operiert werden können, aber tagelang in der Klinik behalten wurden. Ein Diabetespatient sei unnötig lange stationär aufgenommen worden. Bei Geburten habe eine Klinik reihenweise Komplikationen angegeben, die die Fallpauschalen drastisch erhöht hätten.

Kassen wollen Rechtsänderung

Die DKG verwies hingegen darauf, dass es angesichts der komplexen Abrechnungsmethode durchaus Meinungsverschiedenheiten geben könne. „Bei den Abrechnungen mit den Kassen muss aus 10.000 Diagnoseziffern und 20.000 Behandlungsziffern der behandelte Einzelfall dargestellt werden“, erklärte Baum.

„Vor allem über die Dauer der Behandlungen kommt es zu unterschiedlichen Auffassungen.“ Führende Kassenvertreter räumten aber durchaus ein, dass dies nicht mit Falschabrechnungen gleichzusetzen sei, betonte Baum.

Der Verbandsvertreter verteidigte auch die Rechtslage, wonach die Kassen den Kliniken bei „unberechtigten Prüfungen“ 300 Euro pro Fall zahlen müssen. Dies schütze die Häuser vor „überzogenen Prüfungen, ausufernden Bürokratiekosten und dem Abzug der Ärzte vom Patientenbett“.

Den Krankenkassen ist das jedoch ein Dorn im Auge. Da bei nachgewiesenen Fehlabrechnungen bisher keine Sanktion für die Kliniken folge, seien die Kassen benachteiligt.

„Schlussfolgernd fordert der GKV-Spitzenverband die symmetrische Ausgestaltung der Aufwandspauschale.“ Dann müssten auch die Kliniken 300 Euro zahlen, wenn die Prüfung zu ihren Ungunsten ausgeht. Damit würde „ein Anreiz für die Krankenhäuser gesetzt, fehlerhafte Abrechnungen künftig zu vermeiden“, heißt es in dem Kassen-Papier. © dapd/aerzteblatt.de

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Moebius
am Mittwoch, 29. Dezember 2010, 11:17

Schwarzes Schaf betreffend der Kostenminimierung in der BRD gesucht

Zum Glück gibt es viele Foren, die anderes belegen.
Die Wirklichkeit sieht doch ganz anders aus. Ältere Patienten schaffen die kurze Zeit der vorgeschriebenen "dynamischen Entlassung" zeitlich nicht. Bei Komplikationen steht die Klinik unter Druck. Einerseits sind wir ja das medizinische Wunderland, andererseits besteht ein unendlicher Druck auf die Kliniken betreffend des Leistungskatalogs, der Qualität und der Menge der Verwaltungsarbeit.
Egal wie die Realität aussieht, die Kliniken müssen dynamisch entlassen.
Vor Ort ist die Ambulante Versorgung dann oft miserabel gelöst und die Frage wer übernimmt denn nun die ambulanten Kosten nicht ganz geklärt?
Danke, ich verstehe schon, wir benötigen wieder ein schwarzes Schaf.
doc.nemo
am Mittwoch, 29. Dezember 2010, 11:06

Approbierte Verwaltungshengste

Soso. Der MDK hat geprüft, und sein Prüfergebnis ist natürlich unzweifelhaft richtig und über jeden Zweifel erhaben, denn der MDK hat immer recht. Zumindest, wenn das Prüfergebnis für die Gesetzlichen Krankenkassen günstig ausfällt. Dann soll der MDK doch mal seine Prüfungen im Detail offenlegen und von anderen Gutachtern nachprüfen lassen. Mal sehen, ob die Ergebnisse übereinstimmen. Was wurde geprüft? Nach welchen Kriterien? Welche klinische Fachkompetenz hatten die Prüfer? Meiner Meinung nach sollte man diesen approbierten Verwaltungshengsten keinen allzu hohen Respekt entgegenbringen und alles, was sie machen, aus einer klinisch-ärztlichen Perspektive hinterfragen. Wie können Schreibtischärzte die Notwendigkeit ärztlicher Maßnahmen oder die "notwendige" Dauer eines stationären Aufenthaltes nur anhand der Aktenlage beurteilen? Ich könnte das nicht.
MHMH
am Mittwoch, 29. Dezember 2010, 09:46

Traue keiner Statistik die du nicht selbst gefälscht hast;

schneide von einer Statistik die Untersuchungskriterien und die bewertete Aussagekraft der Ergebisse ab und schon hat man eine werbewirksame Schlagzeile. Wie schon häufig betont, ist die Auswahl der zu prüfenden Rechnungen entgegen der gesetzlichen Vorgaben kein zufallsgeneriertes Ereignis (was zu einer seriösen Statistik eine zwingende Voraussetzung wäre), sondern die minutiöse Auswahl von Fällen, welche das höchste Potential zu einer Rückforderung darstellen. Hier werden die "unnötige stationäre Aufnahme" und die "Langlieger" favorisiert. Und wieder braucht man eine Lücke in der Darstellung um zu polarisieren. Sollte für einen Patienen denn wirklich Zuschläge für einen langen Aufenthalt fällig werden, hat das Krankenhaus bereits die doppelte Anzahlt der veranschlagten (und bezahlten) Tage auf eigene Kosten bereits behandelt.
Zudem ist den Kostenträgern durchaus bekannt, dass man im Falle von Komplikationen einen Patienten nicht am ersten Tage des "wieder Wohlfühlens" entlassen kann. Genau dann schlägt die Prüfung zu und streicht in der Regel die letzten Rekonvalenzenztage. Ebenso stellen die "ambulanten Fälle" ein schier unerschöpfliches Potential zur Ablehnung von Zahlungen für nachgewiesen erbrachte Leistungen dar. Aufgrund der Standardsituation beschränkt sich die klinische Dokumentaion hier auf die medizinisch-therapeutisch wesentlichen Elemente. Risiken und durch die stationäre Behandlung ausgeschlossene Gefährdungspotentiale werden und dürfen aufgrund des Regelwerkes, da ja nicht eingetreten, nicht dokumentiert werden. Der Teufelskreis schließt sich mit der Codierung. Hunderte von Abrechnugnsspezailisten mit der bestmöglichen EDV seitens der Kostenträger durchforsten das Regelwerk nach potentiell billiger darzustellenden Fallpauschalen. Dem haben die Kliniken nichts adäquates entgegenzusetzten. Da die meisten Codierfachkrafte und MDK MItarbeiter aber bereits die Vorgaben der Krankenkassen als Grundlage für die Rechnungsprüfung erachten, sind angebliche "Falschcodierungen" nur mehr Nebenkriegsschauplatz.
Diese Darstellung würde aber die schöne Schlagzeile zu unübersichtlich machen, wer liest das schon.
rostm
am Dienstag, 28. Dezember 2010, 21:04

Jedes Jahr dieselbe Sau durchs Dorf....

getrieben. Wenn die Kassen meinen, die Patienten würden unnötigerweise aufgenommen oder zu lange liegen, dann wäre es doch das Einfachste, in jede Aufnahme einen hochqualifizierten MDK-Arzt zu setzen, und zwar 7/24, der die Aufnahme genehmigt und der zwischendrin entscheiden darf, dass ein Patient entlassen wird. Voraussetzung: Er übernimmt die volle Verantwortung für alle nach Hause geschickten Patienten und macht ihnen klar, dass sie trotz Schmerzen, Angst, Unsicherheit und immer dünner werdender Versorgung draußen gefälligst gehen sollen.
Im Übrigen sind durchaus Sanktionen für die Krankenhäuser vorgesehen, nämlich die doppelte Rückzahlung eines zu Unrecht in Rechnung gestellten Betrages. Meines Wissens nach ist es aber noch nie dazu gekommen, eben weil das DRG-System unscharf ist und weil es einfach nicht geht, die Vielfalt menschlichen Lebens und Leidens durch noch so viele Ziffern der ICD, OPS und DRG "passgenau" abzubilden.

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