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Hoppe: Suizid-Beihilfe liberalisieren

Dienstag, 28. Dezember 2010

Berlin – Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich hat Lockerungen bei der ärztlichen Sterbebegleitung angekündigt. Ein Neuentwurf für das Berufsrecht der Mediziner sehe vor, das bestehende ethische Verbot von Beihilfe zum Suizid aufzuheben, sagte Hoppe der Frankfurter Rundschau vom Montag. Die Neuregelung ermögliche die ärztliche Beihilfe zur Selbsttötung, wenn der Arzt dieses mit seinem Gewissen vereinbaren könne. 

Hoppe betonte, dass das Berufsrecht damit nicht mehr über das Strafrecht hinausgehe. Derzeit sei die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar, aber für Mediziner durch das Berufsrecht als unethisch verboten. Dieser Widerspruch müsse aufgelöst werden, so der Ärztekammerpräsident. Zugleich sagte Hoppe: „Mich schüttelt es allerdings bei der Vorstellung, dass ein Arzt beim Suizid hilft. Ich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.”

Die Deutsche Hospiz Stiftung reagierte mit Empörung auf Hoppes Ankündigung. Ärztlich begleitete Selbsttötung sei weder die Fortführung der Sterbebegleitung noch eine Alternative zu ihr, kritisierte der Geschäftsführende Vorstand der Patientenschutzorganisation, Eugen Brysch. Er rief die Bundesregierung auf, „endlich die gewerbsmäßige Vermittlung des Suizids unter Strafe zu stellen”. © kna/aerzteblatt.de

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advokatus diaboli
am Mittwoch, 29. Dezember 2010, 19:23

Kritik der Deutschen Hospiz Stiftung unverständlich!

Mag auch die Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung vor offenen Türen für die gewerbsmäßige Suizidvermittlung warnen, so ist indes der nunmehr von der BÄK eingeschlagene Weg der einzig verfassungskonforme!

Nicht vor der Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts ist zu warnen, sondern vielmehr vor den unsäglichen Botschaften des geschäftsführenden Vorstands der Patientenschutzorganisation Deutsche Hospiz Stiftung, zumal dieser meint, die Praxis in der Schweiz rügen zu müssen.

Um es deutlich zu sagen: Wir benötigen keine Predigten von namhaften Oberethikern, die da meinen, uns ihre Visionen von einem vermeintlich würdevollen Sterben nahe bringen zu wollen, mal ganz davon abgesehen, dass schwersterkrankte und sterbende Menschen geradezu dazu genötigt werden, bei Aufrechterhaltung des moralisch inspirierten Widerstandes ins europäische Ausland zu reisen, um dort selbstbestimmt sterben zu können.

Es geht zuvörderst um den Schutz des Selbstbestimmungsrechts und nicht um die Verfolgung einer Leitidee, die sich kaum durch Toleranz auszeichnet und im Übrigen einer Machbarkeitsideologie Vorschub leistet, die weder die Hospizidee noch die Palliativmedizin einzulösen vermag. Punkt um!

Die Bundesärztekammer sollte sich nicht von den Botschaften der Deutschen Hospiz Stiftung beirren lassen; die Zeit ist vielmehr reif für eine Liberalisierung des ärztlichen Berufsrechts und nicht für die Zementierung einer verfassungsrechtlich mehr als bedenklichen Position, nach der das Selbstbestimmungsrecht nachhaltig verkannt wird.
doc.nemo
am Mittwoch, 29. Dezember 2010, 11:18

Zeichen und Wunder

Es geschehen noch Zeichen und Wunder. Der mit Sendungsbewusstsein regierende Obermufti der deutschen Ärzte hat entschieden, seinen Untertanen in Sachen ärztlich assistiertem Suizid eine eigenständige Gewissensentscheidung zuzubilligen, nachdem er dies zuvor immer vehement abgelehnt hat. Natürlich nicht ohne einen kräftigen Schwung mit der Moralkeule: „Mich schüttelt es allerdings bei der Vorstellung, dass ein Arzt beim Suizid hilft. Ich könnte das mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.”
Müssen Sie auch nicht, Herr Professor Hoppe, denn niemand zwingt Sie dazu. So etwas nennt man Freiheit.
Laminelli
am Dienstag, 28. Dezember 2010, 21:16

Höchste Zeit

Es ist höchste Zeit, dass die Bundesärztekammer die Muster-Berufsordnung bezüglich des begleiteten Suizids liberalisiert. Sowohl die Ärzte-Selbstverwaltung als auch die Politik müssen sich bewegen in dieser Sache, sonst blüht ihnen, dass Gerichte die Richtung vorgeben. Es darf in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, dass ein Grossteil des organisierten Gesundheitswesens in religiösen Händen liegt; die dortigen Ärzte und Angestellten dürfen ihre Meinung nicht frei äussern und sich auch nicht gewerkschaftlich organisieren. Dieses Halb-Sklaventum in Deutschland ist mit für den Rückstand gegenüber Ländern wie Holland, Belgien, Luxemburg oder der Schweiz verantwortlich. Auch da werden wohl in Bälde europäische Gerichte für den Durchbruch der Aufklärung gegen die schwarzen Kräfte sorgen.

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