Berlin –Angesichts der Diskussion um mögliche Verunsicherungen der Patienten durch die neue Mehrkostenregelung macht sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erneut für die ärztliche Wirkstoffverordnung stark.
„Die einfachste und beste Lösung ist, dass Ärzte nur noch den Wirkstoff verordnen und dieser größer als der Markenname auf der Packung steht“, erklärte KBV-Chef Carl-Heinz Müller.
Dann könne der Patient immer sofort erkennen, dass er das vom Arzt verschriebene Mittel bekomme, auch wenn dessen Name sich ändere. „So ließe sich auch dem überhöhten Beratungsbedarf der Patienten und einer noch mehr anschwellenden Bürokratie entgegenwirken“, betonte Müller.
Seit Anfang Januar müssen Apotheken Patienten gezielt mit rabattierten Arzneimitteln versorgen. Dadurch erhalten viele Patienten statt der gewohnten Präparate andere Pillen mit dem gleichen Wirkstoff. Unrabattierte Medikamente des gleichen Wirkstoffes erhält nur noch, wer eventuell entstehende Mehrkosten aus eigener Tasche zahlt.
Den Vorschlag, Patienten sollten sich das das von ihnen bevorzugte Medikament per Aut-idem-Ausschluss gezielt vom Arzt verordnen lassen, hält Müller für keine Lösung. „Ein Rezept ist leider kein Wunschzettel“, verwies er. Ärzte seien gesetzlich dazu verpflichtet, wirtschaftlich zu verordnen.
Verschrieben sie unnötige oder unwirtschaftliche Mittel, müssten sie mit ihrem privaten Vermögen haften. „Es kann und darf nicht sein, dass die Kostenverantwortung zurück in die Praxis verlagert wird“, unterstrich der KBV-Chef.
Gleichzeitig warnte der Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek), Thomas Ballast, Versicherte davor, sich vom Apotheker zu einem teureren Medikament überreden zu lassen.
„Es gibt keinen Grund, sich verunsichern zu lassen. An dem bisherigen Verfahren mit den rabattierten Arzneimitteln hat sich nichts geändert“, konstatierte Ballast. Er riet Patienten, sich vorab bei ihrer Krankenkasse zu informieren, welche Mehrkosten ihnen durch Kauf ihres Wunschpräparates entstünden.
Dagegen unterstellte die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände den Kassen, sie könnten die dem Patienten durch Wunschmedikation entstehenden Mehrkosten überhaupt nicht beziffern. „Bis heute haben die meisten Krankenkassen noch nicht einmal festgelegt, wie hoch ihre Verwaltungspauschale sein soll, mit der die Patienten zusätzlich belastet werden sollen“, verwies Verbandsvorsitzender Fritz Becker.
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