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AOK wirft Apothekern unkorrekte Arznei­mittel­abrechnung vor

Montag, 10. Januar 2011

Stuttgart – Patienten, die in der Apotheke ein Vorkasse-Arzneimittel wählen, müssen nach Aussagen der AOK Baden-Württemberg dafür zu viel bezahlen. Diesen Vorwurf erhob die Kasse heute. Hintergrund ist, dass Krankenversicherte seit Anfang Januar statt dem vom Arzt verordneten Arzneimittel in der Apotheke ein anderes wirkstoffgleiches Medikament erhalten können.

Die Kosten muss der Patient direkt in der Apotheke vorstrecken. Rabatte, die Krankenkassen gesetzlich gewährt werden müssten, würden dabei nach einer Vorgabe des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) auf den Preis des Vorkasse-Arzneimittels aufgeschlagen und damit dem Versicherten am Willen des Gesetzgebers vorbei ebenfalls in Rechnung gestellt, so die AOK.

„Die Apotheken berechnen den Patienten derzeit den vollen Preis für das Vorkasse-Arzneimittel, obwohl der Gesetzgeber dies so in der Gesetzesbegründung ausdrücklich ausgeschlossen hat“, sagte Christopher Hermann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und federführend für die AOK-Rabattverträge.

Rabatte, die Hersteller und Apotheke den Krankenkassen eigentlich von Gesetzes wegen gewähren müssten, blieben damit in der Apotheke. Dies bringe der Apotheke einen aufwandslosen Mehrgewinn für jedes Wunscharzneimittel von mindestens 2,05 Euro, der Hersteller profitiere durch prozentuale Einsparungen am Herstellerabschlag.

„Der Spitzenverband der Krankenkassen und der DAV sind umgehend in der Pflicht, endlich gesetzesmäßig eine Direktabrechnung der Rabatte auch für Wunscharzneimittel zu vereinbaren“, sagte Hermann. © hil/aerzteblatt.de

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