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Klage von mutmaßlichem Duogynon-Opfer abgewiesen

Dienstag, 11. Januar 2011

Berlin – Die mutmaßlichen Opfer des Schwangerschaftsmittels Duogynon haben in ihrer Auseinandersetzung mit Bayer Schering eine juristische Niederlage erlitten. Das Berliner Landgericht wies heute eine Klage ab, die darauf abzielte, den Konzern zur Offenlegung seiner Daten über das Präparat zu zwingen. Der 34-jährige Kläger André Sommer kündigte allerdings an, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. (Az.: 7 O 271/10)

Der zuständige Richter führte in seiner mündlichen Begründung aus, dass „sämtliche denkbaren Schadenersatzansprüche“ des Klägers verjährt seien, wie das Gericht mitteilte. Die 30-jährige Verjährungsfrist habe spätestens im Jahre 1975 begonnen, als das Hormonpräparat an die Mutter des Klägers abgegeben worden sei.

Die Auskunftsklage sei jedoch erst im Jahr 2010 und damit nach Ablauf dieser Frist erhoben worden. Das Gericht blieb damit bei seiner bereits in der mündlichen Verhandlung Ende November geäußerten Rechtsauffassung. 

Die Mutter des Klägers hatte das Medikament 1975 erhalten, um zu testen, ob sie schwanger war. Als ihr Sohn zur Welt kam, lag seine Blase außerhalb des Körpers und sein Penis war missgebildet.

Auch andere Frauen, die das Mittel der Firma Schering zwischen Ende der 50er und Ende der 70er Jahre einnahmen, brachten Kinder mit Schädigungen zur Welt: Dazu zählten Missbildungen der Geschlechtsorgane, Extremitäten, Herzfehler, offener Rücken und offener Bauch. 1978 zog Schering das Medikament aus dem Verkehr.

Erste Versuche in den 80er Jahren, gegen die Firma vorzugehen, scheiterten an der damaligen Gesetzeslage. Der zweite Anlauf wurde im vergangenen Jahr von Sommer gestartet, dessen juristische Auseinandersetzungen von anderen mutmaßlichen Duogynon-Opfern eng begleitet werden. Mittels des Gerichtswegs will Sommer zunächst erfahren, ob Duogynon die Verantwortung für die Missbildungen trägt; dies könnte dann der Ausgangspunkt für eine Serie weiterer Prozesse sein. 

Sommer will nach seiner heutigen juristischen Niederlage nicht nachgeben und in die Berufung gehen. Wenn Bayer Schering wirklich der Meinung sei, dass es keine Beweise für einen Zusammenhang zwischen den Missbildungen und dem Medikament gebe, „dann dürfte es kein Problem sein, dass die Akten offengelegt werden“, sagte er. Dass das Unternehmen dies verweigere, sei „schlimm“. Es sei an der Zeit, „dass der Konzern Offenheit und Transparenz zeigt“, kritisierte Sommer. © afp/aerzteblatt.de

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