Kauder-Vorschlag zu Organspenden unterschiedlich aufgenommen
Montag, 17. Januar 2011
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| Volker Kauder /dpa |
Berlin – Der Vorschlag des Unions-Fraktionsvorsitzenden im Bundestag, Volker Kauder (CDU), alle Bürger einmal im Leben zur Organspende zu befragen, ist kontrovers aufgenommen worden. Die Grünen-Politikerin Elisabeth Scharfenberg warnte in der
Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung (F.A.S), die Bürger unter moralischen Druck zu setzen oder gar zu einer Erklärung auf einem Personaldokument zu drängen. Dies reiche ins persönliche Selbstbestimmungsrecht.
Kauders Wunsch, im Bundestag eine Gesetzesänderung in einer solchen Gewissensfrage ohne konkurrierende Anträge abzustimmen zeuge zudem „entweder von ungeheurer Naivität oder von einem sehr merkwürdigen Demokratieverständnis“, so Scharfenberg. Zugleich sicherte sie die Unterstützung der Grünen dabei zu, über Aufklärung und Information mehr Menschen zum Nachdenken über eine Organspende zu bringen.
Der CSU-Bundestagsabgeordnete Johannes Singhammer forderte in der F.A.S. eine grundsätzliche Diskussion über den Hirntod. Er verwies darauf, dass der Bioethik-Rat in den USA aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse 2008 zu der Schlussfolgerung gelangt sei, dass der Hirntod nicht mehr als Definition des Todes des Menschen gelten könne. Die Unsicherheit, wann ein Mensch wirklich tot sei, sei der „tiefsitzende Grund“ vieler Menschen, einer Organspende nicht zuzustimmen.
Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) begrüßte gegenüber Zeitung den Vorschlag Kauders. Es gebe aber verschiedene Wege, die Menschen für eine Organspende zu sensibilisieren, ohne sie unter Druck zu setzen.
Dazu zähle ein entsprechender Hinweis bei der Ausgabe des Personalausweises oder des Führerscheins. Er könne sich auch einen freiwilligen Eintrag auf der elektronischen Gesundheitskarte „einsehbar nur für Ärzte und andere Heilberufe“ vorstellen".
Das Bundesinnenministerium wandte sich jedoch dagegen, in den Pass- und Ausweisbehörden Informationen über die Organspende auszulegen. Ein Hinweis der Behörde zur Organspende könne zu einer moralischen Drucksituation führen, die einer freiwilligen Entscheidung entgegenwirken könnte.
© kna/aerzteblatt.de
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