Köln – Das Bonner Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) muss über Cannabis-Anbau durch einen Multiple-Sklerose-Patienten neu entscheiden. Mit diesem am Freitag veröffentlichten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln der Klage des Mannes auf Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken teilweise stattgegeben.
Der Kläger leidet seit 1985 an multipler Sklerose. Nach Ansicht seiner Ärzte hatte sein jahrelanger regelmäßiger Cannabiskonsum positive Auswirkungen auf seine durch die Krankheit verursachten Bewegungsstörungen. Deshalb hatte der Mann beim BfArM die Erlaubnis zum Anbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken beantragt.
Diese wurde vom BfArM abgelehnt, weil eine solche Erlaubnis gegen das internationale Suchtstoffübereinkommen verstoßen würde. Zudem habe der Kläger keine geeigneten Sicherungsmaßnahmen in seiner Wohnung, um den Zugriff Dritter zu verhindern. Auch sei der selbst angebaute Cannabis zur medizinischen Versorgung des Klägers ungeeignet, da die Qualität des Wirkstoffs nicht nachgewiesen sei.
aerzteblatt.de |
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