Bundesregierung beschließt strengere Regeln für Dioxinkontrollen
Mittwoch, 2. Februar 2011
Berlin – Als Konsequenz aus dem jüngsten Dioxinskandal hat die Bundesregierung strengere Regeln für Dioxinkontrollen ins Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) aufgenommen. So soll es künftig eine Meldepflicht für private Labore bei bedenklichen Messergebnissen sowie eine vierteljährliche bundesweite Auswertung von Dioxin-Daten geben, wie das Kabinett am Mittwoch in Berlin beschloss. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Private Labore sollen künftig verpflichtet sein, auffällige Messergebnisse zu gesundheitlich nicht erwünschten Stoffen bei Futter- und Lebensmitteln automatisch den zuständigen Behörden zu melden.
Dies betrifft insbesondere die Ergebnisse der Untersuchungen, die Hersteller zur eigenen Qualitätskontrolle in privaten Laboren durchführen lassen. Auch die Unternehmen der Branche werden verpflichtet, sämtliche Untersuchungsergebnisse bezüglich Dioxinen und ähnlichen Problemstoffen an die Behörden zu melden.
Mit der Novelle des LFGB soll zudem ein bundesweites Dioxin-Frühwarnsystem mit vierteljährlichen Lageberichten eingeführt werden. Seit Jahren erheben die Landesbehörden Daten zu Gehalten an Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in Lebens- und Futtermitteln.
Diese Informationen sollen künftig beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Berlin zusammenfließen. Neu ist auch, dass die Ergebnisse aus den Eigenkontrollen der Unternehmen dort gespeichert und ausgewertet werden sollen.
Die gesammelten Daten sollen alle drei Monate ausgewertet und als Quartalsbericht zusammengestellt werden. So könnten die Behörden eventuelle Probleme früher erkennen und schneller Gegenmaßnahmen einleiten, erklärte das
Bundesverbraucherministerium.
Als nächste Schritte will das Ministerium die Zulassung von Futtermittelunternehmen neu regeln und die Produktion von Futter- und Industriefetten per Rechtsverordnung trennen. Ministerin Ilse Aigner (CSU) strebt zudem auf EU-Ebene eine verbindliche Positivliste mit erlaubten Futter-Zutaten an.
Mit einer Novellierung des Verbraucherinformationsgesetzes sollen außerdem die Behörden demnach noch in diesem Jahr verpflichtet werden, bei der amtlichen Lebensmittelüberwachung aufgefallene überhöhte Grenzwerte umgehend zu veröffentlichen.
Noch in diesem Monat komme die Frage nach härteren Strafen für Futtermittelpanscher auf den Prüfstand, kündigte das Agrarministerium an. Aigner und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) werden dies demnach Mitte Februar mit Rechtsexperten erörtern.
„Wir müssen auch über härtere Strafen reden“, sagte Aigner dem Hamburger Abendblatt vom Mittwoch. Der Strafrahmen im Lebensmittel- und Futtermittelbereich habe sich seit 1974 nicht verändert - sehr wohl jedoch die globalen Warenströme. „Heute kommen verschiedenste Futter- und Lebensmittel aus allen Teilen der Welt zu uns. Wenn nur ein Bestandteil nicht einwandfrei ist, kann das eine große Zahl von Verbrauchern und Landwirten treffen.“
Die Verbraucherorganisation Foodwatch kritisierte den Kabinettsbeschluss als „Alibi-Maßnahmen“. Futterhersteller müssten verpflichtet werden, jede Lieferung jeder Zutat auf Dioxin zu testen und bei zu hohen Werten nachweislich zu entsorgen, forderte Foodwatch. „Reine Meldepflichten ohne eine Pflicht, überhaupt Dioxin-Tests durchzuführen, sind wirkungslos.“afp © afp/aerzteblatt.de
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