Frankfurt – Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) sieht für Deutschland keine Gefahr einer Verwendung von Organen von Sterbehilfepatienten. Sie reagierte damit am Donnerstag auf Anfrage auf Berichte, nach denen in Belgien in mindestens vier Fällen nach Sterbehilfe gestorbenen Patienten Organe zu Transplantationszwecken entnommen worden sind.
DSO-Sprecherin Christine Gehringer sagte in Frankfurt, es sei auch sichergestellt, dass solche Organe etwa aus Belgien nicht über den europäischen Verbund „Eurotransplant“ nach Deutschland gelangten.
Eurotransplant verteilt die gespendeten Organe aus Deutschland, Belgien, den Niederlanden, Luxemburg, Österreich, Slowenien und Kroatien. In Belgien, den Niederlanden und Luxemburg ist aktive Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
„Im Rahmen von Eurotransplant ist ganz klar geregelt, dass Organe von Menschen nach Herz-Kreislauf-Tod nicht nach Deutschland zur Transplantation vermittelt werden dürfen“, sagte Gehringer. Bei Organspenden nach Sterbehilfe handele es sich aber um solche Spenden nach Herz-Kreislauf-Tod.
aerzteblatt.de |
Die Gefahr sei zu groß, dass subtiler Druck auf die Patienten ausgeübt werde. Er forderte, Deutschland solle sicherstellen, dass Organe von Sterbehilfe-Patienten ebenso wie aus Organhandel stammende Transplantate nicht akzeptiert würden. Bei allem Verständnis für Patienten auf Wartelisten für eine Transplantation müssten ethische Grenzen eingehalten werden.
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