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Französische Nationalversammlung beschließt neues Bioethikgesetz

Dienstag, 15. Februar 2011

Paris – Die französische Nationalversammlung hat mit Mehrheit in erster Lesung der Reform der Bioethikgesetze des Landes zugestimmt. Die Abgeordneten stimmten am Dienstag mit 272 gegen 216 Stimmen für das Gesetz. Danach soll die Forschung an menschlichen Embryonen im Grundsatz verboten bleiben, allerdings können wie auch schon in der Vergangenheit Ausnahmen zugelassen werden.

Dafür müssen Wissenschaftler nachweisen, dass sie die angestrebten Ergebnisse nicht anders erzielen können, etwa durch Versuche mit adulten Stammzellen. Unter den Abgeordneten, die mit Nein stimmten, waren auch Abgeordnete der Regierungspartei UMP. Der Text soll voraussichtlich im Juni im Senat behandelt werden. 

Zu den weiteren Bestimmungen des neuen Gesetzes gehört, dass Samen- und Eizellspenden weiter grundsätzlich anonym bleiben. Dagegen soll es künftig möglich sein, künstliche Befruchtung auch mit Embryonen vorzunehmen, die mit Samenzellen eines zwischenzeitlich verstorbenen Vaters erzeugt wurden.

Die Regierung hatte sich gegen diese Neuerung ausgesprochen. Die Abgeordneten legten fest, dass solche Embryonen bis zu 18 Monate nach dem Tod des Vaters verwendet werden können, sofern dieser zu Lebzeiten seine Zustimmung dazu erteilte. Für die künstliche Befruchtung müssen Paare künftig zudem nicht mehr nachweisen, dass sie bereits zwei Jahre zusammenleben. 

Die Abgeordneten legten gegen den Willen der Regierung zudem fest, dass künftig bei Lebendspenden von Organen der Kreis möglicher Spender ausgedehnt wird. Waren bislang nur Familienmitglieder dafür zugelassen, sollen künftig auch andere Spender in Betracht kommen, sofern enge und stabile Beziehungen zwischen Spender und Empfänger nachgewiesen werden können. Abgelehnt wurden von den Abgeordneten mit dem neuen Gesetz Bestrebungen, die Leihmutterschaft in Frankreich zu legalisieren. © kna/aerzteblatt.de

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