Eingeloggt als

Suchen in

4.586 News Ärzteschaft

Ärzteschaft

Ärzte begrüßen Aufschub für die Kodierrichtlinien

Donnerstag, 17. Februar 2011

Berlin – Zustimmung und Erleichterung bei Ärzteverbänden hat der Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) ausgelöst, die Einführung der Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR) um ein halbes Jahr zu verschieben.

„Nicht zuletzt aus Gründen der Qualitätssicherung plädieren wir für eine Verlängerung der Übergangsfrist“, sagte Erik Bodendieck, Vizepräsident der Sächsischen Landesärztekammer. Damit gewännen die Ärzte Zeit, die Anwendung der AKR im Praxisalltag zu vereinfachen und zu optimieren. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung könne die Zeit nutzen, das hausärztliche Versorgungsspektrum angemessen abzubilden, was derzeit noch nicht der Fall sei.

Anzeige

Als „eine Entscheidung der Vernunft und des gesunden Menschenverstandes“ bezeichnete der Vorstand der KV Bayerns Röslers Ankündigung, wonach Praxen die AKR erst ab Januar 2012 zwingend anwenden sollen. „Ich bin froh, dass man an dieser Stelle auf übereilte Schritte verzichtet und der Ärzteschaft stattdessen ermöglicht, die AKR so auszuarbeiten, dass sie für den Einsatz in den Praxen der niedergelassenen Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten taugen“, sagte der KV-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Krombholz.

Zustimmung kam auch von der KV Rheinland-Pfalz. Die Ärzte bräuchten nun aber die Unterstützung des Bundesgesundheitsministers, sagte die KV-Vorsitzende, Sigrid Ultes-Kaiser. Es müsse sichergestellt werden, dass dem ambulanten Bereich durch die Verlängerung der Einführungsphase kein Honorar für die ärztliche Leistung vorenthalten werde.

Als „gute Nachricht für die Vertragsärzte“ begrüßte die KV Westfalen-Lippe die Verschiebung. „Nun muss die Zeit für eine grundlegende Vereinfachung der AKR sowie eine bessere Anpassung an die einzelnen ärztlichen Fachgruppen genutzt werden“, sagte Thomas Kriedel aus dem Vorstand der KV. Er betonte, dass er eine künftig detaillierte Dokumentation der Patientenmorbidität für unerlässlich halte, insbesondere für die Honorarverhandlungen mit den Krankenkassen.

Auch der NAV-Virchowbund und Medi Deutschland begrüßten die Entscheidung Röslers. Sie nehme „den Druck aus dem Kessel und schafft die Voraussetzungen, eine sachgerechte Lösung zu erzielen“, sagte der NAV-Bundesvorsitzende Dirk Heinrich.

„Der konsequente Protest der Ärzteschaft gegen die geplanten Kodierrichtlinien hat seine Wirkung nicht verfehlt“, freute sich der Medi-Vorsitzende Werner Baumgärtner. Er betonte, die zeitliche Verschiebung allein löse das Problem für die Praxen allerdings nicht. Entscheidend sei, eine einfache und praktikable Lösung zu finden, welche die ambulante Morbidität in den Praxen abbilde. © hil/aerzteblatt.de

Drucken Versenden Teilen
4.586 News Ärzteschaft

Leserkommentare

E-Mail
Passwort

Registrieren

Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.

dr.med.thomas.g.schaetzler
am Freitag, 18. Februar 2011, 15:37

Kennen Sie das "Perpetuum Mobile" der KBV?

Die AKR sollen dazu dienen, irgendwann einmal das derzeitige demografische RLV- Pauschal- und Budgetsystem zu Gunsten einer morbiditätsorientierten Vergütung abzulösen, die dann wiederum demografisch pauschaliert und budgetiert wird.

Das liebe ich so an unserer Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV): Nachdem sie uns beinahe täglich aufgefordert hat, die AKR unverzüglich und untertänigst anzuwenden, und KBV-Chef, Kollege Dr. med. Andreas Köhler ein Menetekel negativer Folgen bei Nichterfüllung an die Wand warf, stellt er sich nun an die Spitze der AKR- Gegner: "Verlängerung der Übergangs- und Einführungsphase für die Kodierrichtlinien sei ganz im Sinne der KBV" (KBV-Brief an Dr. med. Philipp Rösler, BGM). "Maßnahmen zur Erleichterung der Handhabung" seien mit Bedingungen zu verknüpfen wie
a) Überdenken der 5-Stelligen Kodierungstiefe
b) hausärztliche Anwenderfreundlichkeit
c) Honorarneutralität der Fristverlängerung (O-Ton KBV).
Und die Landesärztekammern begrüßen geradezu frenetisch diesen neuen KBV-Trend.

Ich bin versucht zu fragen, ob die KBV die Online-Petition beim Deutschen Bundestag gegen ihre eigene AKR auch mitgezeichnet hat? Und ich frage mich, was nicht nur dem GKV-Spitzenverband wieder unbegreiflich bleibt? Deren Sprecher, Florian Lanz: "dass die Ärzte einerseits nach steigender Morbidität vergütet werden wollen, aber andererseits kein überschäumendes Engagement zeigen, wenn es darum geht, diese verlässlich zu messen". Ganz im Vertrauen, Herr Lanz, und das gilt auch für Ihre Chefin, Doris Pfeiffer, die "Messung der Morbidität" gelingt nur durch genuin ärztliche Tätigkeit, ihre Kodierung ist lediglich angewandte Informatik.

Freundliche, kollegiale Grüße, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM DO

Login

E-Mail

Passwort


Passwort vergessen?

Registrieren

Aktuelle Kommentare

Archiv

RSS

RSS

Die aktuellsten Meldungen als RSS-Feed. Mit einer geeigneten Software können Sie den Feed abonnieren.

Merkliste