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Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg teilweise verfassungswidrig

Freitag, 18. Februar 2011

Karlsruhe – Das Bundesverfassungsgericht hat die Privatisierung der Universitätskliniken Gießen und Marburg für zum Teil verfassungswidrig erklärt (1 BvR 1741/09). Damit stärkten die Richter die Rechte von Arbeitnehmern bei der Privatisierung von Staatsbetrieben.

Im zugrunde liegenden Fall ging es vor allem um das vom Land Hessen erlassene Gesetz zur Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg (UKG). Darin ist der Übergang sämtlicher Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten der bislang selbstständigen Universitätskliniken auf das neue „Universitätsklinikum Gießen und Marburg“ als Anstalt des öffentlichen Rechts geregelt, darunter auch die automatische Überleitung der Arbeitsverhältnisse an den neuen Arbeitgeber.  

Diese zwangsweise Überleitung ist nach Ansicht der Verfassungsrichter jedoch mit dem Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes unvereinbar. „Erlässt ein Bundesland ein Gesetz, um landeseigene Kliniken zu privatisieren, verstößt es gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl, wenn die betroffenen Arbeitnehmer keine Möglichkeit haben, sich gegen den Übergang ihrer Arbeitsverhältnisse auf den neuen privaten Arbeitgeber zu wehren“, so der Richterspruch.

Deshalb müsse das Gesetz den Arbeitnehmern ein Widerspruchsrecht einräumen. Das Land Hessen habe dieses Recht bei der Privatisierung der Unikliniken Gießen und Marburg jedoch übergangen und damit in verfassungswidriger Weise gegen die Entscheidungsfreiheit der Arbeitnehmer verstoßen. Die hessische Landesregierung muss das UKG nun bis zum 31. Dezember nachbessern. © hil/aerzteblatt.de

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dr.med.thomas.g.schaetzler
am Samstag, 19. Februar 2011, 13:21

Unikliniken Gießen und Marburg - Skandal beim Privatisierungsgesetz

Eine weitere Hinterlassenschaft des Hessischen Ex-Ministerpräsidenten, Dr. Roland Koch, gerät in schweres juristisches Fahrwasser (nein, diesmal geht es nicht um dubiose CDU-Spendengelder oder zwangspensionierte Finanzbeamte). Es geht auch nicht um die Tatsache, dass ein mit Steuergeldern alimentierter Politiker ab 1. März 2011 Vorstandsmitglied einer Bauunternehmung wird und zum 1. Juli 2011 den Vorstandsvorsitz des deutschen Baukonzerns Bilfinger Berger übernehmen soll.

Nein, es geht darum, dass das hessische Privatisierungsgesetz zur Privilegierung des Verkaufs der beiden Universitätskliniken Marburg und Gießen an den börsennotierten Klinikkonzern Rhön Klinikum AG in den Teilen v e r f a s s u n g s w i d r i g ist, die die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt betreffen.

Die Rhön Klinikum AG hat sich vor allen Dingen mit einer Kahlschlag-Sanierung beim Personal und dem Ausgliedern von weniger profitablen klinischen Arbeitsbereichen einen Namen gemacht, wie Medien verschiedenster Couleur übereinstimmend berichten. Derzeit werden besonders kritische Mitarbeiter, aber auch niedergelassene Vertragsärzte, die über Versorgungsmissstände berichten, mit systematischen Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen unter Druck gesetzt. Näheres unter:

http://notruf113.blog.de

Es bleibt zu hoffen, dass die hessische Landesregierung, durch das BVG-Ultimatum bis zum 31. Dezember zur Änderung der arbeitsrechtlichen Übergangsvorschriften gezwungen, auch die Rhön Klinikum AG bei ihrem Konzerngebaren zurückpfeifen muss.

Freundliche, kollegiale Grüße, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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