Hospiz Stiftung: Schmerzmittel einfacher zugänglich machen
Dienstag, 1. März 2011
Berlin – Die Deutsche Hospiz Stiftung will hochwirksame Schmerzmittel für Schwerstkranke einfacher zugänglich machen. Der Vorstand der Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, forderte heute in Berlin von der Bundesregierung, das Betäubungsmittelrecht entsprechend zu ändern.
Hierzu legte die Patientenschutzorganisation einen eigenen Regelungsentwurf vor. Die geplante Änderung der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung geht nach Auffassung der Hospiz Stiftung nicht weit genug.
„Die Regeln des Betäubungsmittelrechtes müssen so geändert werden, dass sie Pflegebedürftige, ihre Pflegekräfte und Ärzte nicht kriminalisieren“, sagte Brysch. Die Hospiz Stiftung verlangte eine Erlaubnis für Pflegeheime, Notfallvorräte an hochwirksamen Schmerzmitteln anlegen zu dürfen.
Außerdem sprach sie sich dafür aus, dass ambulante Palliativteams mit ihren Ärzten ihren Patienten einen Notfallvorrat aushändigen dürfen, der ihre Schmerzen für wenigstens 24 Stunden lindert.
Die Hospiz Stiftung bemängelte weiter, dass die von Union und FDP geplante Regelung nur für 23.000 Schwerstkranke in Hospizen gelten solle, nicht aber für Schmerzpatienten in Pflegeheimen. Davon seien mindestens 300.000 Personen betroffen. „Wenn ein Pflegeheim-bewohner ein hochwirksames Schmerzmittel braucht, dann muss dieses in einer Apotheke besorgt werden. Das kann mehrere Stunden dauern. Eine unerträgliche Situation“, sagte Brysch.
Auch für die 12.000 von Palliativteams ambulant versorgten Schwerstkranken werde sich durch die Änderung des Betäubungsmittelrechts wenig verbessern. Zwar sollen die Teams künftig Notvorräte an hochwirksamen Schmerzmitteln in ihren eigenen Einrichtungen anlegen können.
Sie dürften aber dem Patienten pro Besuch nur so viel aushändigen, wie er für den sofortigen Verbrauch benötigt, beklagte Brysch. Diese Regelung berücksichtige nicht den Fall, dass der Patient plötzlich starke Schmerzen bekomme.
© kna/aerzteblatt.de
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