Berlin – „Betroffene sexuellen Missbrauchs brauchen die gesellschaftliche Anerkennung ihrer Leiden, sie brauchen materielle Entschädigung, und sie brauchen bessere Zugänge zu Psychotherapie und Beratung.“ Dies forderte Christine Bergmann, Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, nach der Arbeitssitzung des Runden Tisches der Bundesregierung am 2. März.
Der Runde Tisch favorisiert derzeit ein „Institutionen-übergreifendes Fondsmodell“ für die Betroffenen, an dem sich alle Verantwortlichen beteiligen sollen. Diskutiert wurde auch ein Hilfemodell innerhalb der Institution nach verbindlichen Standards. Bergmann sprach sich jedoch gegen letzteres aus.
Möglich sei auch eine Mischung aus beiden. Konkretes zu finanziellen Hilfen wurde jedoch nicht entschieden. „Wichtig ist, dass es einen Hilfefonds geben wird, damit die Betroffenen die Therapien, die nicht von den Kassen übernommen werden, finanzieren können“, forderte die Missbrauchsbeauftragte.
Außerdem hat der Runde Tisch Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden verabschiedet, an denen sich Institutionen und Vereine künftig beim Umgang mit Verdachtsfällen orientieren können.
„Es darf in Zukunft kein Vertuschen mehr geben. Der Grundsatz muss gelten, dass die Strafverfolgungsbehörden bei konkreten Vorwürfen von sexuellen Übergriffen eingeschaltet werden müssen“, betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Leitlinien werden in den nächsten Tagen veröffentlicht.
Die Bundesjustizministerin wies auch noch einmal auf ein bisheriges Ergebnis des Runden Tisches hin: die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen der Taten von bislang drei auf 30 Jahre. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei in Arbeit. Als nächstes steht eine Überarbeitung der strafrechtlichen Verjährungsfristen auf der Tagesordnung, kündigte die Ministerin an.
Deutsches Ärzteblatt print |
Ende Mai wird der Runde Tisch der Bundesregierung gegen sexuellen Kindesmissbrauch seinen Abschlussbericht vorlegen. Die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte wird dabei Empfehlungen geben.
| Versenden | Teilen |
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.