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Runder Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch: Leitlinien für Verdachtsfälle

Donnerstag, 3. März 2011

Berlin – „Betroffene sexuellen Missbrauchs brauchen die gesellschaftliche Anerkennung ihrer Leiden, sie brauchen materielle Entschädigung, und sie brauchen bessere Zugänge zu Psychotherapie und Beratung.“ Dies forderte Christine Bergmann, Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs, nach der Arbeitssitzung des Runden Tisches der Bundesregierung am 2. März.

Der Runde Tisch favorisiert derzeit ein „Institutionen-übergreifendes Fondsmodell“ für die Betroffenen, an dem sich alle Verantwortlichen beteiligen sollen. Diskutiert wurde auch ein Hilfemodell innerhalb der Institution nach verbindlichen Standards. Bergmann sprach sich jedoch gegen letzteres aus.

Möglich sei auch eine Mischung aus beiden. Konkretes zu finanziellen Hilfen wurde jedoch nicht entschieden. „Wichtig ist, dass es einen Hilfefonds geben wird, damit die Betroffenen die Therapien, die nicht von den Kassen übernommen werden, finanzieren können“, forderte die Missbrauchsbeauftragte.

Außerdem hat der Runde Tisch Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden verabschiedet, an denen sich Institutionen und Vereine künftig beim Umgang mit Verdachtsfällen orientieren können.

„Es darf in Zukunft kein Vertuschen mehr geben.  Der Grundsatz muss gelten, dass die Strafverfolgungsbehörden bei konkreten Vorwürfen von sexuellen Übergriffen eingeschaltet werden müssen“, betonte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Die Leitlinien werden in den nächsten Tagen veröffentlicht.

Die Bundesjustizministerin wies auch noch einmal auf ein bisheriges Ergebnis des Runden Tisches hin: die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen der Taten von bislang drei auf 30 Jahre. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei in Arbeit. Als nächstes steht eine Überarbeitung der strafrechtlichen Verjährungsfristen auf der Tagesordnung, kündigte die Ministerin an.

Bei  der telefonischen Anlaufstelle der Missbrauchsbeauftragten melden sich täglich zwischen 20 und 50 Betroffene. Unter der kostenfreien Rufnummer 0800-2255530 können sie dort mit Psychologen, Sozialpädagogen und Ärzten über das Erlebte und dessen Folgen sprechen.

Bei zwei Drittel der Betroffen, die sich bisher dort gemeldet haben, geschah der Missbrauch im familiären Rahmen, berichtete die Missbrauchsbeauftragte: „Für diese Menschen gibt es bisher kein Hilfemodell in ganz Europa. Es ist noch viel zu tun, aber wir haben eine gemeinsame Verantwortung.“

Ende Mai  wird der Runde Tisch der Bundesregierung gegen sexuellen Kindesmissbrauch  seinen Abschlussbericht vorlegen. Die Unabhängige Missbrauchsbeauftragte wird dabei  Empfehlungen geben. © pb/aerzteblatt.de

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