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Kabinett beschließt neues Kinderschutzgesetz

Mittwoch, 16. März 2011

Berlin – Die Bundesregierung will Kinder besser vor Missbrauch und Vernachlässigung schützen. Das Kabinett beschloss dazu heute den Entwurf für ein neues Kinderschutzgesetz.

Demnach sollen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe künftig Mindeststandards zum Kinderschutz erfüllen. Andernfalls droht ihnen ein Wegfall öffentlicher Förderung. Für hauptamtliche Mitarbeiter in solchen Institutionen will die Regierung die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses zur Pflicht machen.

Vorgesehen ist auch, Ärzte in bestimmten Fällen von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, wenn sie Hinweise haben, dass ein Kind akut in Gefahr ist. Die Informationen sollen die Mediziner dann an Jugendämter weitergeben.

Die Mitarbeiter der Jugendämter sollen gefährdeten Familien laut Gesetzentwurf häufiger Hausbesuche abstatten. Beim Umzug einer betreuten Familie sollen die Behörden die nötigen Informationen an das neue Jugendamt weiterleiten.

Geplant ist ebenso, Jugendämter, Schulen, Ärzte, Krankenhäuser, Schwangerschaftsberatungsstellen und Polizei besser zu vernetzen. Außerdem sollen sogenannte Familienhebammen öfter zum Einsatz kommen.

Das sind Hebammen mit einer Zusatzqualifikation, die sich um Familien mit besonderem Hilfebedarf kümmern. Das Bundesfamilienministerium will ab 2012 jährlich 30 Millionen Euro für ihren Einsatz bereitstellen - bis 2015 insgesamt 120 Millionen Euro.

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Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) bezeichnete das Gesetz als „wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einem deutlich besseren Kinderschutz in unserem Land“. © dapd/aerzteblatt.de

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