München – Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) fordert angesichts des geplanten Versorgungsgesetzes neue Honorarmodelle jenseits des Kollektivvertrags. „Jede Region hat eine einzigartige Versorgungslandschaft. Diese Besonderheiten müssen auch in Fragen der Vergütung adäquat abgebildet werden", unterstrich der KVB-Vorstand.
Seiner Ansicht nach bildet das Honorarsystem des Kollektivvertrags ärztliche Leistungen längst nicht mehr adäquat ab. „Von Berlin aus ohne Rücksicht auf regionale Besonderheiten vorgegeben, hat die Systematik von Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) in Bayern für zahlreiche Verwerfungen gesorgt, die auch heute - zwei Jahre nach der großen Honorarreform - noch nicht behoben sind“, moniert der Vorstand.
Vor diesem Hintergrund will die KVB die regionale Honorarkompetenz gestärkt wissen: „Wir sind bereit, auf Länderebene Verantwortung für regionale Lösungen zu übernehmen", unterstrich KV-Chef Wolfgang Krombholz.
Am Beispiel der Hausarztverträge habe sich bereits gezeigt, dass neue Vertrags- und Vergütungsmodelle völlig neue Impulse in der ambulanten Versorgung setzen können, die sowohl den Patienten als auch den Ärzten zum Besten gereichten. Entsprechende Konzepte brauche es aber auch in der fachärztlichen Versorgung. Zudem sieht der KVB-Vorstand auch in der Kostenerstattung eine Möglichkeit für passgenaue Vergütungsstrukturen.
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