Berlin – Opfer sexuellen Kindesmissbrauchs sollen nach dem Willen der Bundesregierung künftig wesentlich länger Schadenersatzansprüche gegenüber den Tätern geltend machen können als bisher. Das Bundeskabinett beschloss heute in Berlin eine Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von drei auf 30 Jahre, wie das Bundesjustizministerium mitteilte.
Die psychischen Folgen sexueller Gewalt seien oft so folgenreich, dass erst Jahre nach der Tat zivilrechtliche Schritte eingeleitet werden könnten, erklärte das Ministerium. Wenn ein Opfer also erst spät Schadenersatz von einem Täter verlangen kann, verhindere die bislang dreijährige Verjährungsfrist oft eine Anerkennung des erlittenen Unrechts.
Die Verjährungsfristen für eine strafrechtliche Verfolgung der Tatverdächtigen sind von der Neuregelung nicht berührt. Auch hier wird über eine Verlängerung diskutiert, Entscheidungen sind aber noch nicht gefallen.
Die Opfer sollen zudem laut dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf in Zukunft weniger häufig mit belastenden Mehrfachvernehmungen konfrontiert werden. Bereits derzeit kann die Videoaufzeichnung einer früheren richterlichen Vernehmung in der Hauptverhandlung abgespielt werden, damit keine erneute Vernehmung erforderlich wird. Mit dem Gesetzentwurf soll erreicht werden, dass die Gerichte von dieser Möglichkeit stärker als bisher Gebrauch machen.
Ferner sollen die Opfer weitgehende Ansprüche auf unentgeltliche anwaltliche Beratung erhalten. Gerade Kinder und Jugendliche sollen auf Staatsanwälte und Richter treffen, die durch klare Qualifikationsanforderungen besser für die Belange der Opfer sensibilisiert sind. Mit dem Gesetzesentwurf zieht die Bundesregierung die Konsequenz aus den Missbrauchsskandalen der Vergangenheit.
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