KBV begrüßt den Entwurf für ein Patientenrechtegesetz
Donnerstag, 24. März 2011
Berlin – Nach Auffassung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) ist das Eckpunktepapier zum geplanten Patientenrechtegesetz ein „sinnvoller Vorstoß“. „Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Rechte der Patienten stärken und ihre Beteiligung in der Selbstverwaltung ausbauen will. Der Patient steht im Mittelpunkt der Gesundheitsversorgung“, sagte KBV-Vorstand Carl-Heinz Müller.
Das Gesetz sieht ein Bündel von Verbesserungen für Patienten vor. So will die Regierung dafür sorgen, dass Krankenversicherte schneller von ihrer Kasse eine Rückmeldung bekommen, wenn sie medizinische Vorsorge, Reha oder häusliche Krankenpflege beantragen.
Die Regierung will mit dem geplanten Gesetz auch den offenen Umgang mit Behandlungsfehlern fördern, die Analyse von Fehlern in Arztpraxen und Krankenhäusern verbessern und an Kliniken für mehr Anlaufstationen für Patientenbeschwerden sorgen.
In Rechtsstreitigkeiten über Behandlungsfehler will die Regierung die Patienten stärken und mitunter die Beweislast umkehren. Das heißt, in bestimmten Fällen soll künftig der Arzt beweisen, dass ihn keine Schuld trifft.
Das bereits im Koalitionsvertrag angekündigte Patientenrechtegesetz soll noch dieses Jahr im Bundestag verabschiedet werden.
© hil/aerzteblatt.de
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