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Politik: Bundestag diskutiert Hygienegesetz

Freitag, 25. März 2011

Berlin – Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag den Kabinettsentwurf zum „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze“ diskutiert. Mit dem Gesetz sollen vor allem die Hygienestandards in Krankenhäusern verbessert werden. „Jährlich erkranken zwischen 400.000 und 600.000 Patienten an Infektionen, die sie sich im Krankenhaus zu ziehen“, erklärte Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler. Nach Schätzungen von Experten ließe sich durch konsequente Umsetzung von Hygienevorschriften diese Zahl um 20 bis 30 Prozent senken.

Die Bundesländer sollen mit dem Gesetz verpflichtet werden, Hygieneverordnungen zu erlassen. Bisher haben nur sieben Bundesländer entsprechende Regelungen getroffen. Damit die Verordnungen bundesweit einheitlichen Standards folgen, sollen sie sich an den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Krankenhaushygiene orientieren. „Das Problem ist, dass solche Vorschläge nur einen empfehlenden Charakter haben“, erklärte Rösler. Die RKI-Empfehlungen sollen deshalb eine  höhere Verbindlichkeit erhalten.

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Außerdem sieht der Entwurf die Einrichtung einer neuen Kommission am RKI vor, die Empfehlungen für einen angemessenen Antibiotikaeinsatz erarbeiten soll. Damit will man die Entwicklung resistenter Erreger eindämmen, die vor allem auf  einen übermäßigen und unsachgemäßen Gebrauch von Antibiotika zurückzuführen ist.

Patienten aus Risikogruppen für Infektionen mit resistenten Erregern sollen zukünftig vor einer geplanten Operation ambulant auf solche Infektionen untersucht und gegebenenfalls noch vor dem Krankenhausaufenthalt entsprechend behandelt werden. Der Entwurf sieht vor, hierfür neue Abrechnungsziffern im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) einzuführen.

Viele Parlamentarier stimmten den geplanten Maßnahmen zu. Vertretern von SPD und Linke ging der Entwurf jedoch nicht weit genug: Bärbel Bas (SPD) bezeichnete den Gesetzentwurf als unzureichend: „Sie haben gefordert, die Länder sollen eine Verordnung erlassen. Dann sollten sie auch eine Frist setzen“, verlangte sie.

Außerdem forderte die SPD-Politikerin, dass Risikopatienten  bei der Aufnahme in ein Krankenhaus auf eine Infektion mit resistenten Erregern untersucht werden sollen. „Es ist medizinisch sinnvoller, in ein Aufnahmescreening zu investieren, als in eine ambulante Diagnose“, stellte Bas fest und verwies auf entsprechende Pilotprojekte.

Harald Weinberg (Die Linke) sprach sich ebenfalls für weitreichendere Regelungen aus. Seiner Meinung nach müssen die Empfehlungen des RKI flächendeckend umgesetzt werden. Infektionen mit multiresistenten Staphylococcus-aureus-Erregern (MRSA) in Krankenhäusern sollten meldepflichtig sein. Auch „der Antibiotikaeinsatz ist auf das medizinisch notwendige Maß zu beschränken“, forderte Weinberg. Vor allem die häufige Verwendung von Antibiotika in der Tierhaltung würde durch den Gesetzentwurf nicht verändert, kritisierte er.

Grüne für bundesweite Regelung
Maria Klein-Schmeink  (Bündnis90/Die Grünen) sprach sich dafür aus, die Verordnungen nicht nur den Ländern zu überlassen:  „Es ist nicht nachzuvollziehen, warum wir das nicht auf Bundesebene regeln.“ Beispiel sei das Aufnahmescreening. Dies ließe sich über das  Infektionsgesetz bundesweit regeln.

Klein-Schmeink kritisierte die Einführung neuer EBM-Ziffern für die ambulante Behandlung von MRSA-Patienten: „Es geht nicht darum, dass wir neue Anreize schaffen, sondern dass wir wirksame Instrumente entwickeln. Dazu brauchen wir keine neuen Einnahmemöglichkeiten für die Ärzte zu schaffen“, betonte sie.

Marlies Volkmer (SPD) stellte klar: „Es darf nicht sein, dass Hygiene das fünfte Rad am Wagen ist. Ohne Hygienestandards gibt es keine Sicherheit für den Patienten.“ Deshalb müsse das Fach auch in der Ausbildung mehr Bedeutung bekommen, indem wieder Lehrstühle für Hygiene an den Universitäten eingerichtet werden.

Volkmer sprach sich ebenfalls für eine verpflichtende Umsetzung der RKI-Empfehlungen aus. Ihr fehlen im Gesetzentwurf Sanktionsmöglichkeiten: „Was passiert, wenn die Leiter der Einrichtungen den Empfehlungen nicht folgen. Nichts. Wir brauchen Sanktionsmöglichkeiten, zum Beispiel durch Vergütungsabschläge.“

Die SPD-Politikerin warnte davor, weiter Geld bei Krankenhäusern einzusparen. Der steigende Zeitdruck in den Kliniken sorge dafür, dass Hygienevorschriften, wie regelmäßiges Händewaschen, nicht eingehalten werden. „Wenn sie weiter auf Kosten der Beschäftigten in den Krankenhäusern sparen - wie bei der letzten Reform-  dann wird der Zeitdruck in den Krankenhäusern noch steigen“, mahnte die SPD-Politikerin.

Erwin Rüddel (CDU/CSU) wies darauf hin, dass Krankenhäuser zwar erst mal Geld für Hygienefachpersonal investieren müssten, sich dies aber durch spätere Einsparungen wirtschaftlich auszahle. „Hygiene sollte eine Selbstverständlichkeit sein“, stellte Rüddel klar und wies damit die Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft am Gesetzentwurf zurück.

Diese hatte 400 Millionen Euro für die Umsetzung neuer Hygienevorschriften gefordert. „Der GKV-Spitzenverband hat darauf hingewiesen, dass die Krankenhäuser in diesem Jahr 1,9 Milliarden Euro mehr erhalten als im Vorjahr. Damit wird sich einiges für die Hygiene in den Einrichtungen erreichen lassen“, so Rüddel. © mei/aerzteblatt.de

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