Krankenkassen: Es gibt zu viele Arztpraxen
Montag, 28. März 2011
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| Doris Pfeiffer /ddp |
Berlin – In Deutschland gibt es aus Sicht der Krankenkassen zu viele Arztpraxen. „Es gibt zu viele Ärzte mit eigener Praxis“, sagte die Vorstandschefin des Spitzenverbands der Krankenkassen, Doris Pfeiffer, der Tageszeitung
Die Welt vom Samstag.
Die Zahl der niedergelassenen Ärzte sei in den vergangenen 20 Jahren um 45.000 gestiegen. Das
Bundesgesundheitsministerium widersprach und erklärte, es gebe nicht zu viele, sondern zu wenige Ärzte. Die
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warf Pfeiffer vor, sie verkenne die Realität.
Die Praxen seien bundesweit ungleich verteilt, betonte Pfeiffer. Sie forderte Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) deshalb auf, die Überversorgung abzubauen: „Ich versuche den Minister davon zu überzeugen, dass man die Unterversorgung, die er beklagt, nur beseitigen kann, wenn man auch die Überversorgung abbaut.“
Eine Sprecherin Röslers verwies auf die Alterung der Bevölkerung. Dadurch steige der Bedarf an medizinischer Versorgung. „Deshalb müssen wir nicht nur das Angebot in bisher unterversorgten Regionen verbessern. Wir brauchen zugleich mehr und nicht weniger Ärzte, um die künftige Versorgung sicherzustellen“, betonte die Sprecherin.
Die KBV verwies auf die Studie der Bundesärztekammer und der KBV, nach der bis zum Jahr 2020 im ambulanten Bereich rund 52.000 Ärzte ersetzt werden müssen. Vor allem in der Basisversorgung würden bald die notwendigen Ärzte fehlen. Daher handele Pfeiffer mit ihren Äußerungen nicht im Sinne der Versicherten.
Nach Vorstellungen des Kassenverbands sollen die Ärzte in Zukunft die Erlaubnis zur Behandlung von Kassenpatienten nur noch auf Zeit erhalten. „Bis jetzt kann jeder Arzt die Lizenz, mit Krankenkassen abzurechnen, am Ende seines Berufslebens verkaufen. Es wäre besser, wenn die Zulassung als Kassenarzt nur noch auf Lebenszeit vergeben würde“, sagte Pfeiffer. Sie würde automatisch erlöschen, wenn ein Arzt sich zur Ruhe setzt.
Die KBV betonte, dass dies heute schon so sei: „Die Zulassung erlischt am Lebensende beziehungsweise mit dem Ende der vertragsärztlichen Tätigkeit. Ärzte erhalten sie vom Zulassungsausschuss von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen. Jeder Arzt muss seine Zulassung dort beantragen, auch wenn er eine Praxis übernehmen will.“
Darüber hinaus sei der Verkauf der Praxis für den Inhaber eine wesentliche Absicherung im Falle einer Berufsaufgabe. Dass der Arzt kontinuierlich wie in einem mittelständischen Unternehmen in seine Praxis investiere, käme auch dem Patienten zugute. Daher muss hier langfristig Sicherheit geschaffen werden, um die Attraktivität der ambulanten Tätigkeit zu steigern, hieß es aus der KBV.
© dapd/mis/aerzteblatt.de
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