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KV Bayerns fordert bessere Versorgungs­strukturen

Donnerstag, 31. März 2011

München – Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) hat gefordert, die „willkürliche asymmetrische Honorarverteilung“ zu stoppen. Gleichzeitig begrüßte der KVB-Vorstand die aktuelle Forderung des FDP-Gesundheitsexperten Lars Lindemann, das Verhandlungsmandat über die Gesamtvergütung in der ambulanten Versorgung wieder vollständig auf die Länderebene zu verlagern.

„Honorargerechtigkeit bedeutet, die jeweils vor Ort erbrachten Leistungen zur medizinischen Behandlung und zur Gesunderhaltung der Patienten angemessen zu vergüten“, sagte der KVB-Vorstandsvorsitzende Wolfgang Krombholz. Es sei aber weder sinnvoll noch gerecht, einfach nur nach mehr Geld zu rufen, ohne gleichzeitig Verbesserungspotenziale in der Struktur der ambulanten Versorgung aufzuzeigen.

„Ohne bessere Versorgungsstrukturen – und das heißt zunächst einmal ohne mehr Ärzte in den heute weniger gut versorgten Regionen – macht eine noch höhere Gesamtvergütung dort keinen Sinn“, so Krombholz. Bayern sei nicht bereit, eine weitere Unterfinanzierung der eigenen ambulanten Versorgungsstrukturen zugunsten anderer Regionen hinzunehmen.

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Einen Erfolg versprechenden Ansatz zur besseren Versorgung der Patienten sieht Krombholz in Selektivverträgen nach Paragraph 73 b und c des Fünften Sozialgesetzbuchs. „Eine Stärkung der primärärztlichen Versorgung durch Hausärzte und versorgende Fachärzte verbessert die Versorgungssituation für die Patienten sofort spürbar und nachhaltig“, erklärte der Vorstandsvorsitzende.

Gleichzeitig mahnte er an, die regionalen Versorgungsstrukturen und die damit verbundenen Kosten unbedingt in Summe zu betrachten und zu bewerten. „Denn die undifferenzierte bundesweite Nivellierung des ambulanten Behandlungsbedarfs, wie sie unter anderem Vorstände einzelner KVen fordern, führt weder automatisch zu einer besseren Versorgung der Patienten vor Ort noch zu einer gerechteren Verteilung der ärztlichen Honorare“, so Krombholz. © hil/aerzteblatt.de

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